Mit der Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers für Sozialversicherungsbeiträge hat sich eine jüngst ergangene Entscheidung des OGH beschäftigt. Demnach ist der gewerberechtliche Geschäftsführer nicht für die Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Die Details zum Umfang seiner zivil- und strafrechtlichen Haftung behandelt diese Woche der SteuerExpress im Verlag Manz.
Weitere aktuelle Themen sind u.a. die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern, die Berufsunfähigkeitspension bei außergewöhnlicher Belastung und die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei normal besteuertem Kapitalvermögen. >>> Weiter
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