Wien. Durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 wurde die Überrechnung der Vorsteuern bei Ankauf von Vorsorgewohnungen wesentlich geändert. TPA Horwath analysiert in aktuellen Steuer-News die neuen Rahmenbedingungen.
Außerdem werden die neue „GmbH light“ und die ab 1. Februar 2014 gültigen Regeln für den einheitlichen europäischen Zahlungsraum SEPA (Single Euro Payments Area) beleuchtet.
Auch Entsendungen nach Kroatien, das am 1. Juli 2013 der EU betritt, werden thematisiert.
Link: TPA Horwath