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Recht, Tipps

VKI: Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung durch T-Mobile unzulässig

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen die Praxis von T-Mobile vor, Kunden automatisch auf eine Onlinerechnung umzustellen und ihnen nur die Möglichkeit zu bieten, dieser Vorgangsweise ausdrücklich zu widersprechen.

Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat nun die Rechtsansichten des VKI bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anfang des Jahres 2013 habe T-Mobile rund 172.000 Kunden der Marken T-Mobile und tele.ring eine letzte Papierrechnung mit dem Hinweis übermittelt, dass die Kunden die Rechnung in Zukunft nur noch elektronisch erhalten, heißt es in einer Aussendung des VKI.

Auf Wunsch konnten die Kunden der Umstellung widersprechen. Diese Vorgehensweise war in den Augen der Konsumentenschützer unzulässig und der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums auf Unterlassung der Klauseln, Unterlassung der Vorgehensweise und auf Unterlassung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geklagt.

Handelsgericht Wien gibt VKI in allen Punkten recht

Das Handelsgericht Wien bestätigte in erster Instanz die Rechtsansicht des VKI und alle begehrten Unterlassungspunkte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Es ist davon auszugehen, dass nun alle Telekommunikationsbetreiber im Sinne dieser Entscheidung ihren Kunden das Wahlrecht auf die Papierrechnung oder die Onlinerechnung überlassen, wie es das Gesetz vorsieht“, meint Maria Ecker, zuständige Juristin des VKI.

Link: VKI

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