Wien. Die geplante Reform der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (PZV) hat heute den Ministerrat passiert und soll mit 1. August 2013 in Kraft treten. An die Stelle der bisherigen relativ starren Mindestquoten für Aktien tritt ein neues zweistufiges Lebensphasenmodell.
Gleichzeitig beginnen die ersten der rund 1,6 Millionen PZV-Verträge in Österreich abzulaufen; sie waren in der bisherigen Form vor 10 Jahren auf den Markt gekommen. Heuer und 2014 werden laut Versicherungsverband fast 500.000 Polizzen ablaufen; die Versicherer wollen die Kunden animieren, das Geld in einen neuen PZV-Vertrag zu veranlagen, was einkommensteuerfrei möglich ist.
Die Novelle mache das Instrument der PZV sicherer und attraktiver für die Kunden, so Finanzministerin Maria Fekter. Bei Beibehaltung der Kapitalgarantie werde gleichzeitig die Transparenz für die Versicherungsnehmer erhöht.
Für unter Fünfzigjährige gilt künftig eine Mindestaktienquote zwischen 15 % und 60 %; für über Fünfzigjährige sind es 5 % und 50 %. Innerhalb dieser Bandbreite soll entsprechend der Marktsituation eine flexible Anpassung möglich sein.
Vor 10 Jahren hatte die Mindest-Aktienquote noch bei 40 Prozent gelegen; dieser hohe Aktienanteil hatte in der Finanzkrise zu hohen Verlusten und daraufhin der „Ausstoppung“ vieler Verträge bei der kapitalgarantierten Mindestsumme geführt.
Steuerfreier Umstieg
Für alle Vertragsabschlüsse ab dem 1. August 2013 ist das neue zweistufige und flexiblere Modell anzuwenden. Andererseits soll für Personen, die einen Zukunftsvorsorgevertrag bereits abgeschlossen haben, nach Ablauf der Mindestlaufzeit des laufenden Vertrages (§ 108g Abs. 1 Z 2) ein Umstieg steuerfrei möglich sein, so eine Aussendung des BMF.
Laut Versicherungsverbandspräsident Günter Geyer will die Branche die Kunden dazu anmieren, auf Verträge des neuen Typus umzusteigen.
Link: BMF