
Wien. Die Öffentlichkeit ging in den letzten Tagen im Zusammenhang mit dem Offshore-Leaks-Skandal zunehmend davon aus, dass das bloße Betreiben von Offshore-Strukturen per se finanzstrafrechtlich verboten sei – doch „so einfach ist das nicht, da nicht überall, wo Offshore draufsteht, auch zwingend Finanzstrafverfahren drinnen ist“, meint Stefan Prochaska, Partner bei PHHV Rechtsanwälte in Wien.
Der PHHV-Gründungspartner macht sich für eine umfassende, antizipierende Beratung im Vorfeld stark: Damit, so heißt es, können mögliche finanzstrafrechtliche Konsequenzen vermieden werden.
PHHV gründete vor fünf Jahren eine Task-Force, welche auf Wirtschafts- und Finanzstrafrecht spezialisiert ist. Man biete Leistungen auch in Zusammenarbeit mit dem seit rund zehn Jahren auf die Führung von Rechtsmittelverfahren spezialisierten Steuerberater Klaus Fritsch von der Appellator Steuerberatungsgesellschaft mbH an, heißt es weiter.
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