Wien. Möchte man als Privatperson einen Pkw nach Österreich importieren und diesen zulassen, wird die sogenannte Normverbrauchsabgabe fällig – ebenso wie beim Fahrzeugneukauf beim österreichischen Händler. Teil der NoVA sind seit 1. Juli 2008 auch Bonus-Malus-Beträge. Diese werden u.a. nach CO2-Emissionen und NOx-Werten bemessen.
Bis vor kurzem waren diese Regelungen auch für sämtliche Gebrauchtwagenimporte anzuwenden – doch das gilt nicht mehr so pauschal, macht der ÖAMTC aufmerksam.
„Seit kurzem sind die Bonus-Malus-Regelungen für Fahrzeuge, die unmittelbar aus einem anderen EU-Land stammen und innerhalb der EU vor dem 1.Juli 2008 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, nicht mehr anzuwenden“, informiert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Auch für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2008 erstmals zum Verkehr in der EU zugelassen wurden und unmittelbar aus einem anderen EU-Land stammen, gibt es eine wesentliche Änderung: Seit Einführung der Bonus-Malus-Regelungen wurden die Beträge bzw. Grenzwerte für den CO2-Malus mehrmals geändert. Bei Eigenimporten wurden ausschließlich die aktuell geltenden Bonus-Malus-Regelungen angewandt. Nun sind jene Regelungen anzuwenden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im übrigen Gemeinschaftsgebiet in Österreich anzuwenden gewesen wären.
„Auch Rückerstattung möglich“
„Durch diese maßgeblichen Änderungen der Rechtsauffassung kann sich die NoVA beim Eigenimport maßgeblich reduzieren. Rückerstattungen für bereits entrichtete Steuerbeträge sind laut Bundesministerium für Finanzen ebenfalls möglich. Allerdings nur falls die NoVA innerhalb der letzten 12 Monate entrichtet wurde“, erklärt der ÖAMTC-Chefjurist abschließend.
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