Ein Steuerpflichtiger mit ausländischen Einkünften ist bei der Klärung des Sachverhalts zu erhöhter Mitwirkung verpflichtet. Die Behörde kann auf Basis der ihr vorliegenden Unterlagen sowie anhand von Erfahrungswerten veranlagen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Eine diesbezügliche Entscheidung des UFS behandelt diese Woche der SteuerExpress im Verlag Manz.
Weitere aktuelle Themen sind u.a. die Eckpunkte des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2013 bei der Bildungsteilzeit und eine UFS-Entscheidung zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vorliegens einer Gesellschafterstellung. >>> Weiter
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