Wien. Während Spenden an öffentliche Museen kraft Gesetz steuerlich abzugsfähig sind, können Spenden an Privatmuseen nicht steuermindernd geltend gemacht werden, informiert Deloitte in aktuellen Steuernews.
Unternehmen können freilich über Sponsoringverträge mit privaten Ausstellungsbetrieben ihre Zuwendungen an Kunst- und Kulturinstitutionen als Betriebsausgaben geltend machen, so Deloitte.
Sponsoring setze ein Geschäft auf Gegenseitigkeit voraus, heißt es weiter. Beruht eine Sponsorzahlung eines Unternehmens auf einer wirtschaftlichen Grundlage (das heißt: die Geld- oder Sachleistung des Unternehmens kann als Gegenleistung für die vom Ausstellungsbetrieb übernommene Verpflichtung zur Werbe- und PR-Leistung angesehen werden) seien die Sponsorzahlungen als Betriebsausgaben absetzbar.
Link: Deloitte