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Recht.Extrajournal.Net Dossier: Höhne, In der Maur & Partner setzt auf neue Form der Zusammenarbeit

Thomas In der Maur, Thomas Höhne, Georg Streit, Markus Bulgarini ©h-i-p/Astrid Bartl
Thomas In der Maur, Thomas Höhne, Georg Streit, Markus Bulgarini ©h-i-p/Astrid Bartl

Wien. Die Anwaltskanzlei Höhne, In der Maur & Partner in Wien geht neue Wege bei der Zusammenarbeit mit anderen Anwälten: Die Sozietät setzt auf Kooperationspartner, mit denen Ressourcen geteilt und in unterschiedlichem Ausmaß zusammengearbeitet wird.

Gründungspartner Thomas Höhne erklärt im Interview mit Recht.Extrajournal.Net Dossier die Details.

Recht.Extrajournal.Net: Herr Dr. Höhne, wenn man vor ihrer Kanzlei steht, fällt eine ziemliche Vielzahl an Kanzleischildern auf. Wieso ist das so?

Thomas Höhne: Ursprünglich, und zwar seit 1998, hing hier nur das Schild „Höhne, In der Maur & Partner“. Ein zweites Schild gab es auch noch, und zwar jenes von Unternehmensberatern. Das waren sehr gute Freunde von uns, mit denen wir uns unsere große Bürofläche teilten. Vor bald sechs Jahren kamen wir allerdings zur Erkenntnis, dass wir das freundschaftliche Zusammensein mit den Unternehmensberatern zwar sehr genossen, uns aber auf der beruflichen Ebene mehr davon versprachen, wenn wir unsere Räume mit anderen Rechtsanwälten teilen würden.

Und dann kamen die vielen Schilder dazu?

Höhne: Ja – allerdings nicht alle auf einmal. Und es sind auch nicht alle Anwälte, die einmal bei uns ihre Zelte aufgeschlagen hatten, noch da, dafür sind neue hinzugekommen – der letzte erst vor wenigen Wochen.

Und was machen die vielen Rechtsanwälte jetzt bei ihnen – und was machen sie mit ihnen? Sind es bloße Untermieter oder Regiepartner?

Höhne: Weder noch. Diese Rechtsanwälte – derzeit sind es neun – sind unsere Kooperationspartner. Das heißt, dass sie zwar nicht mit uns vergesellschaftet sind, das unser Verhältnis aber doch ein anderes ist als ein bloßes Untermietverhältnis. Zwar zahlen sie für die von ihnen individuell genutzte Fläche, also ihr jeweiliges Zimmer, sowie für einen aliquoten Anteil an den gemeinschaftlichen Flächen, aber daran verdienen wir nichts, wir reichen hier bloß unsere Raumkosten, samt Reinigung, Versicherung, etc., weiter. Es ist auch keine Regiepartnerschaft. Denn was jede Kollegin und jeder Kollege von unserer Struktur in Anspruch nimmt, ist deren jeweilige individuelle Entscheidung und wird grundsätzlich im Ausmaß der Beanspruchung bezahlt. Wir teilen also insbesondere nicht das Personal, es gibt aber mittlerweile zwei Kollegen, die eine Mitarbeiterin haben, für die wir je einen Arbeitsplatz eingerichtet haben – und für diesen Arbeitsplatz wird bezahlt. Was wir wirklich teilen, ist die Bibliothek – für einen fixen monatlichen Betrag steht jedem Kooperationspartner unsere gesamte Bibliothek zur Verfügung, und er oder sie kann sich auch jederzeit Bücher wünschen, die wir dann anschaffen.

Das heißt, ihre Kooperationspartner profitieren von der Kostenseite her?

Höhne: Das ist richtig, steht hier doch eine großzügig gestaltete Kanzlei, die sozusagen „alle Stückeln spielt“, zur Verfügung, und belastet die einzelnen sicherlich mit weniger Kosten, als das Betreiben einer Kanzlei alleine oder zu zweit mit sich bringen würden.

Und jenseits der Kostenstruktur – was ist das Interessante dabei?

Höhne: Es hat ja einen Grund, warum wir von „Kooperationspartnerschaft“ reden. Denn was uns, und auch die Kooperationspartner, interessiert, ist eben die Zusammenarbeit. Diese findet allerdings jeweils ad hoc statt, und in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Es gibt einige Kooperationspartner, mit denen wir sehr eng zusammenarbeiten, die also relativ viele Mandate von uns bearbeiten oder übernehmen, und andere, mit denen dies weniger bis gar nicht der Fall ist. Was aber für alle sehr angenehm ist, ist die Tatsache, dass mit Sicherheit jemand da ist, der oder die einspringen kann, wenn es eng wird. Wenn also wir an unsere Kapazitätsgrenzen stoßen, oder ein Mandat inhaltliche Anforderungen stellt, die zwar nicht wir, aber aufgrund seiner Spezialisierung ein Kooperationspartner erfüllen kann, so sind wir froh, in so einer Causa zusammenarbeiten zu können. Ob der Kooperationspartner dann als unser „Ghostwriter“ agiert mit seinem Namen auf unserem Briefpapier steht, oder uns die Causa überhaupt abnimmt, wird im Einzelfall entschieden, wie auch die Art der wechselseitigen Verrechnung.

Werden Nachteile, mit denen ein Einzelanwalt konfrontiert ist, dadurch vermieden?

Höhne: So ist es. Nicht nur im Fall von Kapazitätsengpässen ist auch für die einzelnen Kooperationspartner mit Sicherheit jemand da, der einspringt. Auch im Fall von Urlaub oder Krankheit funktioniert ja nicht nur die Kanzleistruktur weiter, sondern – je nach individueller Vereinbarung – ist jedenfalls ein Kooperationspartner da, der sich um die Causen des abwesenden Kollegen kümmert.

Und wie treten sie alle nach außen auf?

Höhne: Auf unserem Briefpapier und auf unserer Website stehen auch unsere Kooperationspartner drauf, und zwar ausdrücklich als „Kooperationspartner“ ausgewiesen, und die Kooperationspartner wiederum beziehen sich in ihren jeweiligen Außenauftritten auf die Kooperation mit uns, sodass auch nach außen signalisiert wird, dass wir hier auf einer breiten Basis arbeiten. Und ob wir nun im Innenverhältnis vergesellschaftet sind oder sonstwie zusammenarbeiten, ist für die Klienten in aller Regel von sekundärer Bedeutung. Wovon alle profitieren, ist der schnelle fachliche Austausch, der oft nur zwischen Tür und Angel stattfindet. Man informiert einander einerseits über beruflich relevante Neuigkeiten, und andererseits weiß man ja, wer sich wo besonders gut auskennt, und es gehört zu unserer Kultur, dass man einfach mit einer Frage ein, zwei Türen weiter gehen kann. Und was uns allen noch wichtig ist: Dass eine gute und angenehme Grundstimmung herrscht.

Dr. Thomas Höhne ist Gründungspartner der Anwaltssozietät Höhne, In der Maur & Partner in Wien.

Link: Höhne, In der Maur & Partner

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