2. Juli 2013 Steuer Gesetz zur „GmbH light“ tritt in Kraft: KPMG informiert über die wesentlichen Eckpunkte Wien. Mit 1. Juli 2013 ist das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2013 und damit die „GmbH light“ in Kraft getreten. Im Mittelpunkt steht dabei die Absenkung des Mindeststammkapitals von 35.000 auf 10.000 Euro. Über die wesentlichen Eckpunkte der GmbH-Reform informiert KPMG in aktuellen Steuernews. Außerdem werden die Neuerungen durch das Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG) beleuchtet. Link: KPMG Weitere Meldungen:SteuerExpress: Interessante neue Entscheidungen zu Vertragserrichtungskosten, GrEST, Haftung und mehrSteuerberater fordern steuerbegünstigte grüne AnlagedepotsSteuerExpress: Die Übertragung von Liegenschaften nach Auflösung der Lebensgemeinschaft, die fiktiven Anschaffungskosten von Gebäuden und mehrSteuerExpress: Neue Entscheidungsbesprechungen zum Zufluss bei der Stiftung, Fristverlängerungen, den SV-Beiträgen des Dienstgebers und mehr