Wien. Mit 1. Juli 2013 ist das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2013 und damit die „GmbH light“ in Kraft getreten. Im Mittelpunkt steht dabei die Absenkung des Mindeststammkapitals von 35.000 auf 10.000 Euro.
Über die wesentlichen Eckpunkte der GmbH-Reform informiert KPMG in aktuellen Steuernews.
Außerdem werden die Neuerungen durch das Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG) beleuchtet.
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