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Recht, Tipps

VKI: Vermögensberater haftet für Fehlberatung bei Fremdwährungskredit

©ejn
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Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Reihe von Musterprozessen rund um mögliche Fehlberatungen von Konsumenten im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten.

Das Handelsgericht Wien gab nun einer dieser Klagen gegen einen Vermittler statt und verurteilte diesen zum weitgehenden Ersatz von Schäden, die zum Ende der Laufzeit des endfälligen Kredites den Konsumenten treffen.

Ein Ehepaar mit einem laufenden Euro-Abstattungskredit wurde im Jahr 2005 auf Grund eines Inserates auf den Vermögensberater aufmerksam, heißt es in einer Aussendung.

Der Vermögensberater machte einen Finanzierungsvorschlag, mit dem der offene Altkredit im Ausmaß von rund 30.000 Euro umgeschuldet und gleichzeitig für die Pension vorgesorgt werden sollte.

Dazu sollte ein endfälliger Fremdwährungskredit in Schweizer Franken über den Gegenwert von 158.000 Euro aufgenommen werden. Vom Kreditbetrag wurden 116.000 Euro in eine fondsgebundene Lebensversicherung einbezahlt.

Über die Risiken eines Fremdwährungskredites wurde nicht aufgeklärt, vielmehr wurde der Kredit unter Hinweis auf die angeblich sehr stabile Währung des Schweizer Franken als „sehr sicher“ dargestellt, heißt es.

Der Tilgungsträger hatte einen hundertprozentigen Aktienanteil, soll vom Vermögensberater aber als sehr breit gefächertes und daher relativ sicheres Produkt bezeichnet worden sein.

Das Urteil 

Das HG Wien hat nunmehr den Vermittler bzw. dessen Nachfolgefirma weitgehend für alle Schäden zum Laufzeitende der Konstruktion für haftbar erklärt.

Es sah den Ersatzanspruch nicht als verjährt an, weil der Vermittler die Konsumenten immer wieder beschwichtigt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Thomas Hirmke ©Petignant
Thomas Hirmke ©Petignant

„Exzessive Kreditaufnahmen in einer Fremdwährung zur Finanzierung von Pensionsabsicherungen sind ein in unseren Beratungen immer wiederkehrender Fall. Diese Konzepte wurden Anfang der 2000er-Jahre als sicher verkauft, ohne die Kunden auf die extremen Risiken in diesen Konzepten hinzuweisen“, erklärt Thomas Hirmke, zuständiger Jurist im VKI.

„Die Kunden stehen daher heute oft vor einem wachsenden Schuldenberg. Wer das erkennt, muss allerdings rasch aktiv werden, da sonst auch die Verjährung seiner Ersatzansprüche drohen könnte“, so Hirmke.

Link: VKI

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