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Steuer

KPMG: Erleichterungen für Kroatien-Lieferungen bei fehlender UID-Nummer

Wien. Wegen möglicher Verzögerungen bei der Erteilung von UID-Nummern im neuen EU-Mitgliedstaat Kroatien hat das Finanzministerium eine Erleichterung für inner­gemeinschaftliche Lieferungen nach Kroatien beschlossen, meldet KPMG. Konkret könne unter bestimmten Bedingungen bei Kroatien-Lieferungen über eine fehlende UID-Nummer des Abnehmers hinweggesehen werden; bis zur Umsatzsteuererklärung muss die UID-Nummer dann allerdings vorliegen.

Link: KPMG

 

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