Wien. Wegen möglicher Verzögerungen bei der Erteilung von UID-Nummern im neuen EU-Mitgliedstaat Kroatien hat das Finanzministerium eine Erleichterung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach Kroatien beschlossen, meldet KPMG. Konkret könne unter bestimmten Bedingungen bei Kroatien-Lieferungen über eine fehlende UID-Nummer des Abnehmers hinweggesehen werden; bis zur Umsatzsteuererklärung muss die UID-Nummer dann allerdings vorliegen.
Link: KPMG