Wien. In einem erst kürzlich ergangenen Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass Erhaltungsbeiträge im Sinne des § 28 Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
KPMG analysiert in aktuellen Steuernews die Details.
Die Autoren sind Kurt Oberhuber und Natascha Bruckbauer.
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