17. Juli 2013 Steuer KPMG: Erhaltungsbeiträge im Sinne des § 28 Oö. ROG 1994 unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht Wien. In einem erst kürzlich ergangenen Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass Erhaltungsbeiträge im Sinne des § 28 Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. KPMG analysiert in aktuellen Steuernews die Details. Die Autoren sind Kurt Oberhuber und Natascha Bruckbauer. Link: KPMG Weitere Meldungen:Die Tipps von BDO für die Arbeitnehmerveranlagung 2023SteuerExpress: Der UStR-Wartungsentwurf 2023 und mehrSteuerExpress: Die Stornierung der WiEReG-Zwangsstrafe, neue Entscheidungen und mehrSteuerberater kritisieren Entwurf zu Energiekostenzuschuss II