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Recht

WIFI Unternehmerservice und Bundesinnung beraten Betriebe bei Umsetzung des EU-Lebensmittelrechts

Wien. Auf Grund der immer höheren Anforderungen des EU-Lebensmittelrechts hatte das WIFI Unternehmerservice gemeinsam mit der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) im Jahr 2011 die Informations-Schwerpunktaktion „Neue Rechtsmaterien anwenden“ gestartet, die jetzt abgeschlossen wurde.

Ziel der Schwerpunktaktion war es, mindestens 100 Klein- und Mittelunternehmen (KMU) aus dem Lebensmittelgewerbe in den Rechtsmaterien „Lebensmittelkennzeichnung“, „Lebensmittelhygiene“, „Herkunftssicherung von Rohstoffen und Hygiene“ und „nachhaltige Zukunftsplanung“ zu beraten.

„Wir haben unser Ziel mit insgesamt 170 Beratungen bei 139 Unternehmen sogar deutlich übertroffen und konnten optimale individuelle Konzepte zur Bewältigung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen erstellen“, erklärt Karl Pisec, Kurator des WIFI Österreich, anlässlich der Präsentation des Abschlussberichts.

In Anspruch genommen wurden die Beratungen von Betrieben aus den Branchen Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Nahrungs- und Genussmittelerzeuger, sowie aus dem Lebensmittel-Einzelhandel.

„Unsere Experten kamen direkt in die Unternehmen, nach einem Lokalaugenschein gingen sie gemeinsam mit den Unternehmern alle Fragen zur Hygiene und Kennzeichnung von Lebensmittel im Unternehmen durch. Auf Wunsch wurden auch Mitarbeiterschulungen durchgeführt“, so Reinhard Kainz, Geschäftsführer der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe.

„Schwieriges Unterfangen“

Viele Betriebe seien bei der Umsetzung des EU-Lebensmittelrechts überfordert und können die damit verbundenen Auflagen und Kontrollen nicht erfüllen, heißt es in einer Aussendung.

„Das Einhalten der Anforderungen des Lebensmittelrechts ist ein sehr schwieriges Unterfangen, da das Lebensmittelrecht eine Mischung aus unmittelbar geltendem EU-Recht und begleitenden nationalen Rechtsnormen ist. Diese sind zum Teil sehr umfassend und schwer lesbar, zum Teil auch sehr detailreich und dadurch unübersichtlicher denn je“, so Kainz.

Der Großteil der Lebensmittelwirtschaft bestehe aus Klein- und Mittelbetrieben. Diese verfügen meist nicht über die personellen und wirtschaftlichen Kapazitäten, um die rechtlichen Anforderungen umzusetzen, heißt es.

„Genau für diese Betriebe haben wir die Beratungs-Aktion gestartet und sie wurde von allen teilnehmenden Firmen positiv bewertet. Die Unternehmen konnten danach die entsprechenden nötigen Veränderungen durchführen, um dem Gesetz Genüge zu tun“, so Pisec.

Link: WKO

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