Wien. Univ.-Prof. Dietmar Jahnel, Verfassungsjurist und Datenschutzexperte der Universität Salzburg, kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass Teile des ELGA-Gesetzes (Elektronischer Gesundheitsakt) verfassungswidrig sind.
Das betreffe vor allem das „Opt-out“ für Patienten. Aber auch „sehr vage“ Formulierungen betreffend „heikle“ Gesundheitsdaten und die Identitätsprüfung stehen im Zentrum der Kritik.
Bei der „Opt-out“-Lösung haben Patienten die Möglichkeit aus dem System hinauszuoptieren, wenn sie ihre Gesundheitsdaten nicht verwendet haben möchten.
Univ.-Prof. Jahnel stellt jedoch in seinem Gutachten fest, dass Patienten ausdrücklich einer Teilnahme an ELGA zustimmen müssten („Opt-in“), damit eine Verfassungskonformität gegeben ist, heißt es in einer Aussendung der Ärztekammer.
Weiters bemängelt Jahnel die „sehr vagen“ Formulierungen im Gesetzestext betreffend „heikle“ Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel psychische Erkrankungen, HIV oder Schwangerschaftsabbrüche, heißt es. Zudem werde im Gutachten kritisch erwähnt, dass Ärzte kaum überprüfen könnten, ob die Identität von Patienten und E-Card-Inhabern dieselbe sei.
Bereits zweites Gutachten
Für die Vizepräsidentin der Ärztekammer für Wien, Eva Raunig, kommt das Ergebnis des Rechtsgutachtens „wenig überraschend“.
Auch in einem weiteren unabhängigen Gutachten von Univ.-Prof. Heinz Mayer, Verfassungsjurist der Universität Wien, habe dieser „massive verfassungsrechtliche Bedenken“ geäußert, heißt es.
Link: Ärztekammer für Wien