Wien/St. Pölten. Die Donau-Universität Krems erhält das Promotionsrecht: Darauf hat sich eine Verhandlungsrunde bestehend aus Bundeskanzler Werner Faymann, Vizekanzler Michael Spindelegger, Landeshauptmann Erwin Pröll und Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle geeinigt.
Die auf Postgraduate-Ausbildungsgänge spezialisierte Donau-Uni Krems hat 1996 als wichtiger Baustein des strategischen Ausbauprogramms im Land Niederösterreich den Betrieb aufgenommen – mit damals nur 93 Studierenden. Im letzten Semester waren es bereits 7.000 Studenten, erinnert Landeschef Pröll. Nächstes Jahr soll das Promotionsrecht einen Meilenstein auf dem Weg zur Voll-Uni bilden.
Dieses Promotionsrecht – es muss erst durch neue oder aufgewertete Studiengänge mit PhD-Abschluss in die Praxis umgesetzt werden; welche das konkret sein werden ist noch nicht fix – soll vor allem die bereits gute internationale Vernetzung (Kooperationen mit 30 Universitäten) ausbauen, heißt es. „Ziel ist es, 2014 die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Studierenden in Zukunft an der Donau-Universität promovieren können, was zur Steigerung der Attraktivität beitragen wird“, so Pröll. Zum Ausbildungsprogramm der Donau-Uni Krems gehören seit einiger Zeit auch juristische Lehrinhalte.
„Mit großer Beharrlichkeit“
Faymann betonte, Landeshauptmann Pröll habe dieses Ziel „mit großer Beharrlichkeit verfolgt“, wie es in einer Aussendung formuliert wird. Töchterle nennt das Promotionsrecht ein uraltes Qualitätskriterium der Universitäten. „Das Promotionsrecht ist solcherart ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Voll-Universität. Eine Universität ohne Promotionsrecht hat demgegenüber Nachteile v. a. in der Berufung renommierter Professoren.“
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