Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das „Facebook-Verbot“ für den ORF aufgehoben. Hintergrund: Das ORF-Gesetz beinhaltete nach Ansicht der Regulierungsbehörden in einem Bescheid aus 2012 das Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke durch den ORF.
Der ORF hatte gegen diesen Bescheid eine Beschwerde beim VfGH eingereicht und dieser daraufhin ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Dem ORF wurde nun Recht gegeben und das „Facebook-Verbot“ sowie der bekämpfte Bescheid aufgehoben.
„Ich habe das sogenannte Facebook-Verbot für eine massive, unakzeptable Einschränkung unser Möglichkeit mit dem Publikum zeitgemäß zu kommunizieren, gehalten. Ich freue mich, dass der VfGH unseren Argumenten gefolgt ist und diese international einzigartige Beschränkung aufgehoben hat“, erklärt ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in einer Aussendung.
Link: VfGH