Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat seinen Tätigkeitsbericht zum Jahr 2012 vorgelegt. OGH-Präsident Eckart Ratz betont darin eine eindrucksvoll kurze Verfahrensdauer, nämlich 98 Tage.
Insgesamt hatte der OGH im Vorjahr 2.823 Rechtsmittel in Zivilsachen, 686 Strafsachen, 5.437 Justizverwaltungssachen und rund 800 sonstige Rechtsmittel und -behelfe zu behandeln. Dabei waren die Erfolgsquoten der Kläger in Zivilsachen deutlich höher.
Konkret wurde bei den Zivilsachen in 25,4 Prozent der Fälle das Urteil der Vorinstanz bestätigt; in 32% der Fälle wurde der Antrag zurückgewiesen. Aufhebungen bzw. Abänderungen des Vorurteils gab es dagegen in 17,1% bzw. 20,6% der Fälle, so der Bericht des OGH.
Anders sieht es in Strafsachen aus: Insgesamt ergibt sich hier eine Erfolgsquote der Kläger von etwas mehr als 25 Prozent, so der OGH.
Die Wünsche des Höchstgerichts
Auch Anregungen hat die Vollversammlung des OGH, die den Tätigkeitsbericht einstimmig beschlossen hat: So wird vorgeschlagen, den bisherigen „verstärkten Senat“ des OGH – er wird in besonders wichtigen, grundsätzlichen Rechtsfragen tätig – durch einen „Grundsatzsenat“ zu ersetzen. Die Autorität grundlegender Entscheidungen soll dadurch erhöht werden, dass sämtliche mit dem jeweiligen Fachbereich befassten Senate an dessen Entscheidung beteiligt sind, heißt es dazu.
Weiters wird die Einrichtung von Karriereplanstellen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am OGH angeregt: Dies sei mittlerweile an Höchstgerichten üblich.
Und schließlich wird die strikte Ablehnung jeder Art von Gesetzesbeschwerde wiederholt, so der Bericht.
Link: OGH