Wien. Eltern müssen sich vor einer einvernehmlichen Scheidung seit heuer beraten lassen: Das Justizministerium hat nun eine Liste von Beratungsstellen und Qualitätskriterien für die Beratung veröffentlicht.
Nach der Intention des Gesetzgebers ist es nicht erforderlich, dass die Eltern eine Einzelberatung besuchen. Da eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder im Vordergrund steht, können auch mehrere Elternpaare eine derartige Beratung gemeinsam in Anspruch nehmen.
Konkret sind seit 1. Februar 2013 die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten haben lassen, heißt es in einer Aussendung des BMJ.
Bescheinigen oder warten
Die Beratung haben die Parteien gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern, heißt es weiter.
Das BMJ hat eine Liste mit Stand 29.4.2013 veröffentlicht, die die angebotenen Beratungstermine samt den erforderlichen Informationen zur Anmeldung und zu den Kosten der Veranstaltungen enthält (die Aufnahme in die Liste ist keine Anerkennung als „geeignet“ im Sinne der angeführten Gesetzesstelle durch das BMJ, sondern diese Entscheidung obliegt allein den unabhängigen Gerichten, betont das Ministerium).
Link: Justizministerium