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Recht, Tipps

VKI und AWD-Nachfolger Swiss Life Select beenden Rechtsstreit: 7 Millionen Euro für Anleger

Josef Kubitschek ©VKI
Josef Kubitschek ©VKI

Wien. Österreichs Rekord-Sammelklagen enden doch nicht mit Gerichtsurteil: Swiss Life Select (vormals AWD) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben im Rahmen einer freiwilligen Mediation die seit Jahren anhängigen Verfahren einvernehmlich beendet.

Ausgangsbasis der Einigung war ein Differenzschaden in Höhe von 23 Mio Euro, basierend auf einem Kurs von 3,103 Euro der betroffenen Immofinanz-Aktien. Nach Abzug aller mit den Verfahren verbundenen Kosten inklusive der Quote für Prozesskostenfinanzierer Foris gelangen rund 7 Mio Euro zur Verteilung an die Anleger. 

Die geltend gemachten Ansprüche wurden im Rahmen der Mediation gemeinsam geprüft. Daraus folgend hat Swiss Life Select für verschieden gelagerte Fallgruppen individuelle Lösungen erarbeitet. Dabei sollen bei der Errechnung des Vergleichsbetrages neben spezifischen Anlegermerkmalen auch soziale Aspekte berücksichtigt worden sein, heißt es.

„Differenzierte Betrachtungsweise hat Einigung ermöglicht“

„Die differenzierte Betrachtungsweise der Fälle hat eine Einigung ermöglicht. Mit der Beilegung des jahrelangen Rechtsstreites ist nun eine volle Konzentration auf die Bedürfnisse unserer Kunden gewährleistet“, wird Eric Samuiloff, Geschäftsführer von Swiss Life Select Österreich, in einer Aussendung des VKI zitiert.

Die Zuweisung der Zahlungen durch den VKI erfolgt gemäß Vereinbarung zwischen dem VKI und den Anlegern und bilde keinen Bestandteil der Vergleichsvereinbarung. „Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil sie rasch ist und weil der VKI dadurch an die Verbraucher rund 30% bezogen auf den Differenzschaden auszahlen kann. Im Übrigen sind wir zur Ansicht gelangt, dass die heutige Swiss Life Select – Organisation mit ihrer flachen Hierarchie nicht mehr mit dem früheren AWD-Strukturvertrieb vergleichbar ist“, erklärt Josef Kubitschek, Geschäftsführer des VKI.

Im Licht des Vergleiches wird der Vorwurf der systematischen Fehlberatung seitens des VKI nicht aufrechterhalten. Sämtliche im Zuge der Verfahren geltend gemachten Ansprüche der Anleger seien damit abschließend abgegolten, so der VKI.

Link: VKI

Link: Swiss Life Select (AWD)

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