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Recht

CMS veröffentlicht Leitfaden über Datenschutzgesetze und aktuelle Rechtspraxis in 22 europäischen Ländern

Wien. Soziale Medien lassen die Grenzen zwischen privaten und geschäftlichen Informationen zunehmend verschwimmen. Für Unternehmen stellt Datenschutz einen entscheidenden Faktor in ihren Beziehungen zu wichtigen Interessensgruppen dar.

CMS hat in diesem Zusammenhang einen Leitfaden über Datenschutz im Arbeitsrecht veröffentlicht. Die englischsprachige Publikation bietet einen Überblick über die Datenschutzgesetzgebung in 22 europäischen Ländern; darunter auch Russland.

„Für Unternehmen in den verschiedensten Branchen nimmt Datenschutz heute einen wachsenden Stellenwert ein, besonders im Hinblick auf den Umgang mit Arbeitnehmerdaten. Unser Leitfaden wird in Europa tätigen Unternehmen dabei helfen, Gemeinsamkeiten wie auch grundlegende Unterschiede zwischen den Datenschutzgesetzen in einigen wichtigen europäischen Rechtssystemen zu verstehen und zu beachten“, erklärt Christoph Wolf, Partner und Arbeitsrechtsexperte bei CMS in Wien, in einer Aussendung.

Der Ratgeber analysiert die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf Themen wie private Internetnutzung und die Nutzung geschäftlicher E-Mail-Adressen, das Sammeln von Informationen durch den Arbeitgeber bei einem Einstellungsprozess, datenschutzrechtliche Fragen bei GPS-Tracking und Video-Überwachung sowie die Weitergabe von Daten zwischen Unternehmensgruppen innerhalb eines Konzerns.

22 europäische Länder

Der Ratgeber behandelt die Gesetzgebung in Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn.

Link: CMS Reich-Rohrwig Hainz

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