Wien. Ab 1. Jänner 2014 sind Rechnungen an Bundesstellen zwingend elektronisch auszustellen. Für die Übermittlung der Rechnung ist entweder das Unternehmerserviceportal des Bundes oder PEPPOL zu verwenden.
KPMG analysiert in aktuellen Steuernews die Details.
Die Autoren sind Anna Bauer und Armin Obermayr.
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