Wien. Anträge auf Rückerstattung ausländischer Vorsteuern innerhalb der EU aus dem Jahr 2012 sind bis spätestens 30.9. 2013 auf elektronischem Weg beim Finanzamt einzureichen, erinnert die KPMG.
Die Anträge sind für jeden Mitgliedstaat gesondert zu stellen.
Konkret können sie ausschließlich auf dem Weg der Datenübertragung (Finanzonline, Datenstromverfahren) eingebracht werden, so die KPMG in aktuellen Steuerinformationen.
Link: KPMG