
Wien. Seit dem 1. Juli 2013 gibt es in Österreich die „GmbH Light“. Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt seitdem nur mehr 10.000 Euro.
Daraus resultiert, dass auch bestehende GmbHs ihr Mindestkapital herabsetzen können:, informiert Heller Consult in aktuellen SteuerNews.
In weiteren Artikeln werden unter anderem die steuerliche Absetzbarkeit von Geschenken und das Thema Firmenwagen behandelt.
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