Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen T-Mobile eine Verbandsklage: Angefochten wird eine Klausel in den Vertragsbedingungen von tele.ring, wonach der Kunde, wenn er vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigt, neben des gesamten bis Ende der Vertragsdauer aushaftenden Entgeltes zusätzlich noch 80 Euro zu zahlen hat.
Das Oberlandesgericht Wien gab nun dem VKI Recht, hat aber auch die ordentliche Revision für zulässig erklärt.
Es sei für Kunden überraschend, dass sie nach diesen Bedingungen bei Verzicht auf einen Teil der Leistung durch vorzeitige Kündigung mehr bezahlen müssen als jene Kunden, die die gesamte Leistung bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer in Anspruch nehmen, heißt es in einer Aussendung des VKI.
Klausel eine „Bestrafung“
Laut dem OLG Wien habe die beanstandete Zahlung einzig den Zweck, den nicht vertragstreuen Kunden zu „bestrafen“, heißt es weiter.
„Kein Mensch versteht, weshalb man bei vorzeitiger Kündigung eines Mobilfunkvertrages neben dem vollen Entgelt bis zum Vertragsende auch noch eine Abschlagszahlung zahlen soll“, erklärt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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