Wien. Im Telekom-Prozess um eine angebliche verdeckte Parteispende an das BZÖ gab es Ende letzter Woche teilbedingte Haftstrafen: So erhielt Lobbyist Peter Hochegger zweieinhalb Jahre Gefängnis unbedingt. Das BZÖ soll 960.000 Euro zurückzahlen, hat gegen das Urteil aber Rechtsmittel ergriffen. Auch weitere Angeklagte wurden zu mehrmonatigen Haftstrafen (teilweise bedingt) verurteilt.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Freigesprochen wurde diesmal der ehemalige Telekom-Vorstand Rudolf Fischer.
Link: Justizministerium
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