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Recht

Justizsprecher von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen im Rechtssalon der RAK Wien

Stefan, Ikrath, Auer, Jarolim, Steinhauser ©RAK Wien
Stefan, Ikrath, Auer, Jarolim, Steinhauser ©RAK Wien

Wien. Die Justizpolitik als „die Kunst des Möglichen“ stand im Fokus des Rechtssalons der RAK Wien: Es ging um den Zugang zum Recht, die neue Struktur der Verwaltungsgerichte, die Bedürfnisse von jugendlichen Straftätern und den Schutz der Grundrechte.

Dabei diskutierten am Podium die Justizsprecher von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen mit dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien, Michael Auer. Die kleinen und neuen Parteien BZÖ, Neos und Team Stronach waren im Publikum und in der Diskussion vertreten, wie es heißt.

Die Rechtsanwaltskammer Wien lud am 11. September 2013 wieder zum Rechtssalon in das Palais Coburg. Die Justizsprecher Hannes Jarolim (SPÖ), Michael Ikrath (ÖVP), Harald Stefan (FPÖ) und Albert Steinhauser (Grüne) zogen Bilanz zur Justizpolitik als der „Kunst des Möglichen“, so eine Aussendung.

RAK-Präsident Michael Auer teilte die Analyse der Justizpolitik in der ablaufenden Legislaturperiode in fünf Fragenkomplexe:

  • Zugang zum Recht für den Bürger und Höhe der Gerichtsgebühren,
  • die neue Struktur der Verwaltungsgerichte,
  • dringende Reformen für die Sachwalterschaft,
  • Datenschutz und Grundrechte
  • sowie die Einrichtung von Spezialgerichten für Jugend und Familien.

Vor allem die vor Jahren durchgeführte Abschaffung des Jugendgerichtshofs erhitzt bis heute die Gemüter. Ikrath von der ÖVP und Steinhauser (Grüne) stimmten überein, dass derzeit nicht der Zeitpunkt sei, die Gerichtsorganisation auf neue Beine zu stellen. FP-Justizsprecher Stefan sieht „keinen Mehrwert, wenn man Spezialgerichte einführt“, kann sich aber „Eingangsgerichte“ vorstellen, „die nah am Bürger sind“, und damit Straftäter „schnell vor Gericht gestellt werden könnten“.

„Eine Böswilligkeit der Sonderklasse“

Für Hannes Jarolim ist die Auflösung des Jugendgerichtshofes bis heute „eine politische Böswilligkeit der Sonderklasse“. Das Zusammenarbeiten von Spezialisten erweise sich ja auch beim Handels- oder Arbeitsgericht als sinnvoll und in einer zunehmend komplexeren Welt seien eben Spezialisierungen notwendig.

Steinhauser ist überzeugt, dass „spezialisierte Jugendkompetenzzentren bestmögliche Antworten“ auf Straftaten Jugendlicher finden würden. Der Präsident des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, nützte die Möglichkeit eines spontanen Plädoyers für einen reformierten Jugendstrafvollzug und lud die Justizsprecher zu persönlichen Gesprächen nach der Nationalratswahl ein.

Sachwalterschaft bedeutsam, aber brotlos?

Beim Thema Sachwalterschaft sehen die Justizsprecher laut Aussendung überraschend geringen Handlungsbedarf. Allerdings wurde Verständnis signalisiert, dass einerseits die Rechtsanwälte zur Übernahme von Sachwalterschaften vom Gesetzgeber verpflichtet sind, ohne andererseits nicht einmal ihre Barauslagen für diese Tätigkeit abgegolten zu bekommen.

Einig waren sich alle, dass der Schutz der Grundrechte, vor allem im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre und dem Schutz der Daten ein gesellschaftlich sehr relevantes Thema ist und Lösungen gefunden werden müssen, heißt es weiter.

Christian Pilnaczek, Sektionschef im Justizministerium und Werner Pleischl, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, zogen ihrerseits Bilanz über die Einführung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Effizienz der Staatsanwaltschaft in Wien. Weitere Gäste waren die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Brigitte Bierlein und die Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen, Marlene Perschinka.

Link: RAK Wien

 

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