Wien/Berlin. Nach mehrmaliger Verschiebung ist nun für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland ab 1.10.2013 zwingend eine „Gelangensbestätigung“ zum Nachweis der Versendung oder Beförderung vorzulegen, so KPMG.
Für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland nach dem 30. 9. 2013 müsse sowohl im Beförderungsfall als auch im Versendungsfall eine Bstätigung des Abnehmers vorgelegt werden, dass dieser die Ware ins übrige Gemeinschaftsgebiet befördert hat oder dort empfangen hat – die sogenannte „Gelangensbestätigung“.
Link: KMPG