Wien. Rechtsschutzversicherungen müssen künftig Klagen ihrer Kunden rund um eventuelle Fehlberatung in Zusammenhang mit der Vergabe von Fremdwährungskrediten finanzieren – jedenfalls wenn es nach eimem aktuellen Urteil des Handelsgerichts Wien geht, so der VKI.
Anlassfall war eine Rechtsschutzversicherung in Österreich, die einem Kunden die Deckung versagt hatte und sich dabei auf einen Ausschlussgrund berief, nach dem Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen oder ähnlichen Spekulationsgeschäften vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Von Wette oder Spiel könne aber keine Rede sein, stellte das Handelsgericht Wien fest.
Der Fremdwährungskredit diente in dem konkreten Anlaßfall der Finanzierung einer Eigentumswohnung. Somit falle der Kredit nicht in die Kategorie von Spekulationsgeschäften, heißt es in aktuellen Informationen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
Das Urteil – es erging konkret gegen den Rechtsschutzversicherer Arag – ist allerdings nicht rechtskräftig.
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