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Recht

Europäische Staatsanwaltschaft (EStA): Seit 10 Jahren in Diskussion, nun im Bundesrat, 2023 am Start?

Wien. Die EU will Betrug und Korruption mit Geldern aus dem Gemeinschaftsbudget verstärkt den Kampf ansagen. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise hat die EU-Kommission ihren Plan zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EStA) konkretisiert. Die neue EU-Behörde soll bei Straftaten gegen den Unionshaushalt mit größerem Nachdruck als nationale Stellen tätig werden – jedenfalls heißt es so im entsprechenden Verordnungsentwurf der Kommission, den der EU-Ausschuss des österreichischen Bundesrats unlängst diskutierte.

Hektik dürfte aber nicht ausbrechen: Über das Vorhaben wird seit mehr als 10 Jahren in den Brüsseler Gremien nachgedacht. Eine diesen Herbst gestartete neue EU-Arbeitsgruppe hat daher sicherheitshalber gleich den Zeithorizont 2023 für handfeste Resultate im Visier.

Österreich habe als Nettozahlerland größtes Interesse an einem effizienten Vorgehen gegen Finanzbetrug mit EU-Mitteln, so die Stellungnahme der österreichischen Bundesräte dazu. Die bestehende EU-Behörde zur justiziellen Zusammenarbeit Eurojust, sowie Europol und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sind wegen ihrer eingeschränkten Zuständigkeit nicht in der Lage, den Schutz des EU-Budgets ausreichend zu gewährleisten, argumentiert die Kommission in ihrem Entwurf.

Justizministerium ist dafür

Für das Justizministerium sprach sich im Ausschuss auch Sektionschef Christian Pilnacek für die Etablierung einer Europäischen Staatsanwaltschaft aus. Immerhin biete der Vertrag von Lissabon nunmehr diese Option. Allerdings habe die Kommission momentan einen Zeitraum bis 2023 für die Umsetzung der grenzübergreifenden unabhängigen Strafverfolgungsbehörde ins Auge gefasst, da mehrjährige Verhandlungen im Rat zu erwarten seien, merkte er an.

Zwar nehme die Ratsarbeitsgruppe zur EStA ihre Arbeit im Herbst 2013 auf, doch zeichne sich bereits ab, dass sich die Debatten wohl diffizil gestalten, wie Pilnacek sagte. Besonders größere Mitgliedsstaaten könnten die Befürchtung hegen, in der neuen Behörde mit einer kleinen Zentrale bei Eurojust in Den Haag nicht hinlänglich repräsentiert zu sein.

Da für die Verordnung zur EStA ein besonderes Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist, muss der Rat der EU einhellig nach Zustimmung des Europäischen Parlaments den Entwurf annehmen. Kommt kein einstimmiger Beschluss aller 28 Mitgliedsländer zustande, wäre eine EStA auch von mindestens neun EU-Staaten mittels einer Verstärkten Zusammenarbeit umsetzbar.

Als Kritikpunkte Österreichs umriss Pilnacek neben dem Fehlen einheitlicher europäischer Verfahrensbestimmungen, dass die Kommission im gegenwärtigen Vorschlag eine zu geringe Personalausstattung der EStA mit jeweils nur einem/r europäischen Staatsanwalt/wältin in jedem Mitgliedsstaat vorschreibt. Dadurch hätten auch zukünftig nationale Behörden den Großteil der Ermittlungsarbeit zu übernehmen, obwohl eigentlich die EU das Opfer der untersuchten Finanzdelikte sei. Ebenso müsse hinterfragt werden, weswegen keinem EU-Gericht die Kontrolle der EStA obliegt, so der Sektionschef. Geht es nach dem Vorhaben der EU-Kommission, sollten delegierte Europäische StaatsanwältInnen in den Mitgliedsstaaten die Ermittlungsmaßnahmen nach innerstaatlichem Recht leiten, und die Ermittlungsverfahren würden von nationalen Gerichten kontrolliert.

Link: Parlinkom

 

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