24. September 2013 Steuer KPMG: Einschränkung des sogenannten „Pommes-Frites-Erlass“ für Lieferungen von und nach Deutschland ©ejn Wien. In Deutschland kommt es durch eine Änderung des sogenannten „Pommes-Frites-Erlass“ auch zu Auswirkungen für österreichische Unternehmer. Die Anwendung dieser Vereinfachungsregelung ist ab 1. Oktober 2013 für Lieferungen von Österreich nach Deutschland bzw. umgekehrt nur mehr möglich, wenn die Waren durch den Lieferanten selbst befördert werden. KPMG analysiert in aktuellen Steuernews die Details. Autor ist Peter Mayr. Link: KPMG Weitere Meldungen:SteuerExpress: Das BMF spricht zur Mitarbeiterprämie, Entscheidungen zur ImmoESt und mehrSteuerExpress: Start-Up Mitarbeiterbeteiligungen, Hedge Accounting, neue Entscheidungen und mehrSteuerExpress: Ausländische Krankheit als außergewöhnliche Belastung, Urteil zu Telekom-Gutscheinen und mehrSteuerExpress: BMF spricht zur Sachbezugswerteverordnung, freiwillige Ausgaben für den Ehepartner, Liechtenstein-Stiftungen und mehr