Wien. In Deutschland kommt es durch eine Änderung des sogenannten „Pommes-Frites-Erlass“ auch zu Auswirkungen für österreichische Unternehmer. Die Anwendung dieser Vereinfachungsregelung ist ab 1. Oktober 2013 für Lieferungen von Österreich nach Deutschland bzw. umgekehrt nur mehr möglich, wenn die Waren durch den Lieferanten selbst befördert werden.
KPMG analysiert in aktuellen Steuernews die Details.
Autor ist Peter Mayr.
Link: KPMG