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Business

Contrast Management-Consulting: „Privatstiftungen müssen professionalisiert werden“

Martin Unger ©Contrast Management-Consulting.
Martin Unger ©Contrast Management-Consulting.

Wien. Am 23. September 2013 jährte sich die Einführung des Privatstiftungsgesetzes in Österreich zum zwanzigsten Mal. Rund 3.500 österreichische Unternehmen – darunter die Mehrzahl der 100 größten Familienunternehmen – sind mittlerweile im (Mit-)Eigentum von Stiftungen.

„Es ist erstaunlich, wie viele Personen sich dazu entschieden haben, ihre Unternehmen und ihr sonstiges Vermögen in Stiftungen einzubringen und damit freiwillig ihr Eigentum aufzugeben“, meint in diesem Zusammenhang Martin Unger von Contrast Management-Consulting. Zwar ist die steuerliche Situation der Privatstiftungen nicht mehr so günstig wie zu Anfang, doch das Instrument hat sich auf Dauer etabliert. Nun wird es für die Stifter – die zunehmend ins vorgerückte Alter kommen – Zeit, ihre Schöpfung auf die Zeit nach dem Stifter vorzubereiten, meint Unger.

„Die Motive bei vielen Stiftern waren in der Regel steuerliche Vorteile sowie erbrechtliche Überlegungen. Einmal in der Stiftung, ist eine Rückführung des Vermögens vor Ablauf der regulären Stiftungsdauer von 100 Jahren aufgrund der prohibitiv hohen Besteuerung bei Auflösung der Stiftung in der Regel nicht möglich – auch wenn diese wirtschaftlich sinnvoll wäre“, so Unger in einer Aussendung.

Aus seiner Sicht wird es sowohl für das einzelne Unternehmen als auch für den Wirtschaftsstandort Österreich entscheidend sein, Stiftungen so zu gestalten und zu führen, dass sie „ihre Rolle als unternehmerische, professionelle und verantwortungsvolle Eigentümerin von Unternehmen wahrnehmen“ und damit ein „guter Hort“ für diese sein können.

Bei vielen Stiftungen ändere sich nach deren Errichtung im gelebten Alltag sowohl für den Stifter als auch für die betroffenen Unternehmen zunächst wenig, da der Stifter weiterhin „auf Zuruf“ führt und der Stiftungsvorstand dessen Wünsche umsetzt. Nicht selten nehme der Stifter weiterhin die dominierende unternehmerische Rolle ein, so Unger.

Die Situation ändere sich jedoch schlagartig, wenn der Stifter seine unternehmerische Rolle in der Stiftung bzw. den Beteiligungsunternehmen plötzlich nicht mehr wahrnehmen kann und der Stiftungsvorstand in der Lage sein muss, selbst unternehmerische und strategische Entscheidungen zu treffen und die Stiftung mit den Beteiligungen weiterzuentwickeln.

„Mehrzahl nicht adäquat vorbereitet“

„Viele Stifter sind sich der weitreichenden Konsequenzen, die der Übergang der tatsächlichen Unternehmerverantwortung auf den Stiftungsvorstand nachhaltig mit sich bringt, nicht bewusst. Die Mehrzahl der Stiftungen, die Unternehmensbeteiligungen halten, ist auf die Zeit nach dem Rückzug des Stifters und den damit verbundenen Herausforderungen nicht adäquat vorbereitet“, so Unger. Und dann drohe eine „risikoaverse Verwaltung des Unternehmens und des restlichen Stiftungsvermögens mit Erstarrungstendenzen“.

Unger rät Privatstiftungen, dass die Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes stärker im Hinblick auf die erforderlichen Kompetenzen vor allem unter Berücksichtigung unternehmerischer Erfahrung bzw. ausgewiesener Managementkompetenz erfolgen solle.

Dazu zähle Managementerfahrung, ausgeprägte Strategie- und Controlling-Kompetenz, betriebswirtschaftliche Kompetenz, Personalentscheidungskompetenz und Ähnliches. „Wir brauchen einen ausgewogenen Mix an Kompetenzen im Stiftungsvorstand mit deutlich mehr Managementexpertise“, meint Unger.

Größerer Gestaltungsspielraum für den Stiftungsvorstand“

Darüber hinaus werde der Entscheidungs- und Ermessensspielraum des Stiftungsvorstandes in der Stiftungserklärung meist zu stark eingeschränkt, meint Unger.

So seien bei vielen Stiftungen ein (Teil-)Verkauf, Fusionen oder auch implizit ein künftiger Börsengang oder die Hereinnahme eines strategischen Partners in das Unternehmen ausgeschlossen worden. Dabei bestehe die Gefahr, dass durch dieses enge Korsett auf künftige Veränderungen des Umfeldes nicht entsprechend reagiert werden kann: „Wer kann heute sagen, welche Entscheidungen in 20 oder 50 Jahren in der Stiftung bzw. für die Unternehmensbeteiligungen erforderlich sein werden. Der Stifter wäre daher gut beraten, den Ermessensspielraum für den Stiftungsvorstand bei gleichzeitiger Sicherstellung der notwendigen Managementkompetenzen zu erweitern“, so Unger.

Aufsichtsratsähnlicher Stiftungsbeirat

Als weiteren Schritt zur Professionalisierung des Stiftungsmanagements sieht Unger die Etablierung eines mit Experten erweiterten aufsichtsratsähnlichen Stiftungsbeirats als zentrales Beratungs- und Kontrollorgan.

Die freiwillige Bestellung eines aufsichtsratsähnlichen Beirats erfolge zwar mittlerweile bei einem Teil der Stiftungen, allerdings oftmals mit zu wenig professioneller externer Expertise und zu geringen Kontroll- und Mitbestimmungsrechten, so Unger. „Solange die Stiftergeneration noch aktiv ist, kann die Stiftung in der Regel weiterentwickelt und auf die künftige Rolle vorbereitet werden. Diese Zeit gilt es zu nutzen“, so Unger.

Link: Contrast Management-Consulting

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