Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business

Deloitte-Symposium: Untreue-Tatbestand und Liechtenstein-Steuerabkommen im Fokus

Wolfgang Höller, Sepp Tschernutter, Hannes Hofer, Peter Paul Prebil, Karin Mair, Irene Welser, Helmut Fuchs, Friedrich Alexander Koenig ©Deloitte/M.Draper
Höller, Tschernutter, Hofer, Prebil, Mair, Welser, Fuchs, Koenig ©Deloitte/Martina Draper

Wien. Im Fokus des 8. Wiener Symposiums zum Wirtschafts- und Finanzstrafrecht von Deloitte standen heuer aktuelle Themen im Zusammenhang mit dem Untreue-Tatbestand.

Außerdem werden die Auswirkungen des neuen Steuerabkommens mit dem Fürstentum Liechtenstein, das zu Jahresbeginn 2014 in Kraft treten wird, beleuchtet. 

Hausdurchsuchungen, Anzeigen der Staatsanwaltschaft und ein damit verbundenes breites mediales Interesse: Vorstände, Manager und Aufsichtsräte sehen sich zunehmend damit konfrontiert, dass unternehmerische Entscheidungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und ihre Reputation auf dem Prüfstand steht.

Besonders im Hinblick auf den Untreue-Tatbestand ist das Minimieren von Risiken für Entscheidungsträger heute wichtiger denn je, heißt es in einer Aussendung.

„Wenn die Verunsicherung auf Seiten von Vorständen und Managern – vor allem aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien – derzeit auch sehr hoch ist: Wichtig ist es, die Grundlagen für Unternehmensentscheidungen transparent und nachvollziehbar zu machen, idealerweise auch rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre, soweit machbar“, erklärt Karin Mair, Certified Fraud Examiner, Partner bei Deloitte Österreich und National Leader Forensic.

Davon betroffen sei beispielsweise die Dokumentation der Lieferantenauswahl, der Kreditvergabe, von Liegenschaftsankäufen und -verkäufen, so Mair.

Was es in Unternehmen brauche, sei ein Paket an gelebten Basis-Maßnahmen in Form von unternehmensinternen Regeln, die für jeden Mitarbeiter leicht zugänglich und vor allem verständlich sind.

Ein solches Regelwerk solle keine theoretische Abhandlung darstellen und die Größe des Unternehmens sei noch kein Garant für Compliance, sprich eine professionell aufgesetzte Unternehmensorganisation, so Karin Mair.

„Die Bedeutung des Themas Compliance ist bei einem Großteil der börsennotierten Unternehmen angekommen, jedoch tun sich kleinere Familienunternehmen beim Aufsetzen nachvollziehbarer Prozesse und klarer Regeln naturgemäß oft leichter“, erklärt Mair.

Nach wie vor stelle Whistleblowing für Unternehmen und Institutionen eines der häufigsten Mittel dar, um Missstände wie Korruption oder Untreue anzuzeigen, berichtet Mair aus ihren Erfahrungen als Mitglied des Beirats von Transparency International (TI) – Austrian Chapter und Leiterin der TI-Arbeitsgruppe „Whistleblowing“.

Sofern das Prinzip „Tone from the Top“ – also die Vermittlung von Grundwerten und Verhaltensweisen durch die Unternehmensleitung – Bestandteil der Unternehmenskultur ist und vom Management aktiv gelebt wird, fördere dies auch die Abgabe von Meldungen.

„Beim Whistleblowing geht es um substanzielle Behauptungen und nicht um ‚Vernaderung‘ oder dergleichen“, führt Karin Mair aus. Die transparente und ordnungsgemäße Aufarbeitung dieser Meldungen erweise sich für das Unternehmen als risikomindernd und stelle oftmals einen wesentlichen Bestandteil einer internen Compliance-Organisation dar.

Wie die Erfahrung von Deloitte zeige, gehen wirtschafts- und finanzstrafrechtliche Aspekte in der Praxis oft Hand in Hand. Deshalb werde der Austausch bzw. die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen forensischen Services und der klassischen Steuerberatung immer wichtiger.

Neues Liechtenstein-Steuerabkommen

Ein Jahr nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz soll zu Jahresbeginn 2014 nun auch jenes mit dem Fürstentum Liechtenstein in Kraft treten. Es hat einen weitaus größeren Anwendungsbereich als das Schweizer Abkommen, da neben dem Kapitalvermögen bei liechtensteinischen Banken auch das weltweite Kapitalvermögen liechtensteinischer Stiftungen mit Österreich-Bezug erfasst wird.

Die Vereinbarung habe daher weitreichende Folgen für die betroffenen Personen selbst wie auch für Banken, Berater und Treuhänder, heißt es.

Das Abkommen tritt mit 1. Jänner des ersten Kalenderjahres nach vollständiger Ratifizierung des Abkommens in beiden Vertragsstaaten in Kraft. Da die Genehmigung durch den liechtensteinischen Landtag bereits letzte Woche erfolgte, sei ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2014 wahrscheinlich.

Nach Angaben des österreichischen Finanzministeriums werden aus dem Abkommen für 2014 einmalige Einnahmen in der Höhe von rund 500 Millionen Euro sowie infolge jährlich rund 20 Millionen Euro  erwartet. Zum Vergleich: Beim Steuerabkommen Österreich-Schweiz stehen 671,4 Mio. Euro an tatsächlichen Einnahmen aus den bisherig getätigten Einmalzahlungen (1. und 2. Tranche) einer Summe von 1 Mrd. Euro an erwarteten Einnahmen gegenüber.

„Wenngleich die nächsten Tranchen der anonymen Einmalzahlungen deutlich geringer ausfallen dürften, da der Großteil schon überwiesen wurde, wird die Euromilliarde nicht zuletzt durch die noch folgenden Nachzahlungen für die im Rahmen des Abkommens gemeldeten Vermögen erreicht und wahrscheinlich übertroffen werden“, meint Alexander Lang, Partner bei Deloitte Österreich.

Das im Rahmen des Abkommens gemeldete Vermögen von Österreichern – in Summe 13.600 Kontoinhaber – in der Schweiz beträgt 4,4 Mrd. Euro und wird in den nächsten Monaten noch der Nachversteuerung unterzogen.

Insgesamt ist man von 12 bis 20 Mrd. Euro ausgegangen, die Österreicher in der Schweiz veranlagt haben, während die Schätzungen für Liechtenstein bei rund 4 bis 8 Mrd. Euro liegen.

Transparentes oder intransparentes Vermögen

Neben umfassenden formalen und organisatorischen Neuerungen in Bezug auf Meldepflichten, Datenerhebung oder die Berechnung der Steuer stelle vor allem die Komplexität des neuen Abkommens eine Herausforderung für Banken, Treuhänder und Verwaltungsräte dar.

Eine zentrale Frage komme der Beurteilung der Vermögensstrukturen als transparent oder intransparent zu. Die Klassifizierung erfolgt künftig anhand eines eigenen Kriterienkataloges, der sich auf die Struktur der Stiftung, die Besetzung des Stiftungsrates und seine Rechte bezieht.

Deloitte-Partner Alexander Lang rechnet mit langwierigen Verfahren in Österreich, zumal die österreichische Finanzverwaltung in Bezug auf liechtensteinische Vermögensstrukturen in der Vergangenheit eine kritische Haltung eingenommen habe.

„Ein heikles Thema wird auch die Missbrauchsbestimmung im Abkommen darstellen, wonach ‚künstliche Strukturen‘ nicht betreut werden dürfen – Treuhändern droht sonst eine Haftung in Höhe der umgangenen Steuern“, so Lang.

Es gäbe allerdings auch Vorteile des Abkommens: So werde eine finanzstrafrechtliche Amnestiewirkung für in der Vergangenheit hinterzogene Abgaben nicht nur für den Steuerpflichtigen selbst festgelegt, sondern auch für dessen Berater in Liechtenstein.

„Der Teufel steckt im Detail“

Österreichische wie ausländische Banken, Anwälte, Finanzberater, Treuhänder und Verwaltungsräte seien gefordert, Stiftungen im Hinblick auf ihre Organisationsstruktur zu durchleuchten, heißt es. Da sich aus dem Abkommen zahlreiche formale und inhaltliche Detailfragen und Interpretationsmöglichkeiten ergeben, seien komplizierte Auslegungsdiskussionen vorprogrammiert.

Link: Deloitte

Weitere Meldungen:

  1. Neues Fachbuch: Compliance in der Lieferkette
  2. Compliance Solutions Day ist am 26. September 2024
  3. Ein neues Executive Committee bei Wirtschaftskanzlei NKF
  4. Compliance-Messe ECEC 2024 startet am 16. Oktober