Wien. Der Fall Kührer und das soeben ergangene Urteil hat eine öffentliche Debatte über die Laiengerichtsbarkeit hervorgerufen. Aber nicht die in einem Strafverfahren berufenen Laienrichter seien das Problem, sondern die Art und Weise, wie ihr Mitwirken an der Gerichtsbarkeit organisiert ist, argumentiert die Rechtsanwaltskammer Wien.
Die RAK Wien spricht sich für eine Beibehaltung der Laienrichter aus, plädiert aber für ein Auswahlverfahren der Geschworenen und für die Einführung einer Urteilsbegründung.
„Die Rechtsanwaltskammer Wien spricht sich für eine Beibehaltung der Laienrichter aus, aber es soll einen Auswahlmodus bei den Geschworenen geben, auch mit einer Ablehnungsmöglichkeit“, erklärt Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, in einer Aussendung.
Kammer fordert Urteilsbegründung
Rech plädiert dafür, dass die Geschworenen auch weiterhin allein nach ihrem Rechtsempfinden und ohne Unterstützung von Berufsrichtern zu ihrem Urteil über die Schuld kommen. Sie fordert aber, dass die Urteile künftig mit einer Begründung versehen werden.
Laienrichter sind dazu da, um als Bürgerinnen und Bürger für ein besseres Verständnis der Rechtsprechung zu sorgen und so deren natürliches Rechtsempfinden zu repräsentieren. Hiermit sei also das Volk an der Rechtsprechung beteiligt, wie es § 1 des Geschworenengesetzes festlegt, so Rech weiter. Einbezogen werden sie bei Straftaten, die mit hohen Strafen bedroht sind und daher in besonders einschneidender Weise in das Leben von Menschen eingreifen. Schon deshalb sei das Geschworenenverfahren „ein unverzichtbares Instrument des Rechtsstaates, das wir verbessern, aber niemals abschaffen sollten“, meint Rech.
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