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Steuer, Tipps

SOT: So holt man sich bei importierten Gebrauchtwagen die CO2-Strafsteuer zurück

Anton Schmidl ©SOT
Anton Schmidl ©SOT

Wien. Seit 2008 wird bei der erstmaligen Zulassung von Kraftfahrzeugen ein sogenannter CO2-Malus in Form einer Steuererhöhung für Fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß erhoben. Jedoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2011 geurteilt, dass die Einhebung eines solchen Malus nicht gerechtfertigt ist, wenn ein Fahrzeug vor dem Import bereits in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassen war.

Im Sommer 2013 hat die österreichische Finanzverwaltung reagiert: Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 bereits einmal in der EU zugelassen waren, wird beim Import nach Österreich kein CO2-Malus mehr erhoben. Die Regelung gilt auch rückwirkend für Importe seit Juli 2008, so SOT. 

„Da allerdings der Anspruch auf Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Steuer innerhalb eines Jahres verfällt, ist die Vergütung praktisch nur für kürzliche Importe möglich. Wer also in den letzten zwölf Monaten ein Gebrauchtfahrzeug aus dem EU-Raum importierte, kann die damals zu Unrecht bezahlten CO2-Malus rückerstatten lassen“, erklärt Anton Schmidl, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei der SOT Süd Ost Treuhand Klagenfurt/Libertas Intercount, in einer Aussendung.

Vergütet werde in jedem Fall nur die CO2-Zusatzsteuer, nicht die eigentliche NoVA.

Link: SOT

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