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Steuer, Tipps

Kammer der Wirtschaftstreuhänder präsentiert ihre eigene Steuerreform für die neue Legislaturperiode

Bernhard Gröhs, Klaus Hübner ©KWT
Bernhard Gröhs, Klaus Hübner ©KWT

Wien. Der Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) hat der Öffentlichkeit umfassende Reformvorschläge vorgelegt. Eine tiefgreifende Strukturreform soll den Weg für ein neues Steuermodell freimachen.

Die wesentlichen Säulen: die Harmonisierung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbemessungsgrundlage, die vereinheitlichte Einhebung von Lohnsteuer und Sozialversicherung, die Senkung der Lohnnebenkosten, die Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern und ein neuer Tarif, der kleinere und mittlere Einkommen entlastet. Diese Maßnahmen könnten laut KWT eine Steuerentlastung von 1,5 Milliarden Euro und mehr Wirtschaftswachstum bringen.

„Dem Zusammentreffen von schwachem Wirtschaftswachstum, der höchsten Verschuldung, die Industriestaaten in Friedenszeiten jemals hatten, und dem Allzeittief des Zinsniveaus kann man nicht mit einzelnen steuertechnischen Maßnahmen begegnen. Wir als Kammer der Wirtschaftstreuhänder sind überzeugt, dass es mit unserem Plan für eine Gesamtreform gelingen kann, wieder mehr Bewegungsspielraum für Österreichs Wirtschaft zu schaffen und damit den Standort und unseren Wohlstand langfristig abzusichern“, so Klaus Hübner, Präsident der KWT.

Klar sei aber, dass Steuersenkungen nur über eine gleichzeitige Reduktion der Staatsausgaben finanziert werden können: „Uns ist bewusst, dass die Umsetzung in der gegebenen österreichischen Realverfassung einer großen Kraftanstrengung der involvierten Politiker bedarf. Diese ist aber dringend nötig, um die Abwärtsspirale zu durchbrechen. Der Wahlkampf ist vorbei und jetzt ist der richtige Zeitpunkt für sachliche Vorschläge und Lösungen“, so Hübner.

Für ihn stellt diese Reformetappe einen wichtigen Meilenstein für die Weiterentwicklung des österreichischen Steuersystems und die Senkung der Abgabenquote dar, der weitere Reform- und Entlastungsschritte folgen müssen. Einkommensbezieher und Unternehmen müssten dabei gleichermaßen profitieren.

Steuerreform bedingt Strukturreform

„Selbst für uns als Steuerexperten wird es zunehmend schwieriger, die Komplexität des Steuersystems mit all seinen Sonderregeln und Transferleistungen zu überblicken. Die verantwortlichen Politiker haben kein ‚Steuerungs-Cockpit‘ im Sinne einer gesamtwirtschaftlich verbindlichen Bilanz. Das System ist zu kompliziert und die Abgabenquote mit 44,3 % zu hoch. Bevor wir aber ein neues Steuermodell umsetzen, brauchen wir zuerst eine radikale Strukturreform – insbesondere bei den Lohnabgaben“, beschreibt Bernhard Gröhs, Leiter der Arbeitsgruppe, die den Steuerreformplan ausgearbeitet hat, den ersten Schritt des Umsetzungsplans.

Wichtige Elemente sind die Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage von Sozialversicherung und Lohnsteuer sowie deren Einhebung durch eine Behörde, eine Reduktion der Beitragsgruppen in der Sozialversicherung und eine Zusammenlegung der Trägerorganisationen.

Die derzeit 15 Sozialversicherungsträger (neun Gebiets- und sechs Betriebskrankenkassen) könnten in ein bis drei Institutionen aufgehen, so der Vorschlag. Aus diesen Vereinfachungen ergebe sich nicht nur Einsparungspotenzial in der Administration für Staat und Unternehmen, sie sollen auch mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber bringen, heißt es.

Senkung der Lohnnebenkosten

Die menschliche Arbeitsleistung in Österreich sei laut KWT zu hoch besteuert. Besonders „besorgniserregend“ sei die Situation bei den lohnsummenabhängigen Abgaben.

Derzeit liegt die Belastung aus unterschiedlichsten Regelungen für arbeitgeberseitige steuerliche Lohnnebenkosten bei etwa 9,43 %. Diese sollen vereinheitlicht und in drei Jahresschritten ab 2015 um insgesamt 3 % reduziert werden, so der Vorschlag.

Große Tarifreform für Lohn- bzw. Einkommensteuer

„Der Tarif der Einkommensteuer ist durch die ‚kalte Progression‘ unattraktiv und leistungshemmend geworden“, kritisiert Gröhs. Kernelement der Reformvorschläge der KWT ist ein neuer Tarifaufbau.

Die steuerliche Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts sowie des Gewinnfreibetrags werden darin integriert. Das heißt, es bleibt bei 14 Gehältern, sie werden jedoch einheitlich besteuert. Einkommen bis 11.000,– Euro bleiben wie bisher steuerfrei.

Der Eingangssteuersatz bei Einkommen zwischen 11.000 Euro,– und 30.000,– Euro soll deutlich von bisher 36,5 % auf 25 % gesenkt werden. Er steigt dann stufenweise an und beträgt ab 250.000,– Euro pro Jahr 50 %.

Dieses Tarifschema soll die Einkommen im unteren und mittleren Bereich entlasten und diene insgesamt dazu, die Leistungsbereitschaft zu erhöhen, heißt es.

Um es finanzieren zu können, müssen Sonderregelungen und Begünstigungen (z. B. Taggelder, Überstundenzuschläge et.) zur Disposition gestellt werden. „Dennoch bleibt den Menschen netto mehr übrig. Weiterhin werden 2,6 Millionen Einkommensbezieher in Österreich wie bisher keine Steuern zahlen und rund 3,9 Millionen profitieren zusätzlich vom neuen Tarif“, so Gröhs.

Auch bei der Familienbesteuerung schlägt die KWT Vereinfachungen vor, die auf „mehr Treffsicherheit abzielen“. Die Transferleistungen sollen weiterhin bestehen bleiben, aber zusammengezogen und auf eine Altersgrenze von 26 Jahren angehoben werden.

Wachstumsorientierte Steuerpolitik

Neben den Maßnahmen im strukturellen Bereich und bei den Lohnabgaben hat die KWT noch eine Reihe weiterer Vorschläge für eine Gesamtreform entwickelt, die im Einklang mit dem Ziel stehen sollen, im Jahr 2016 einen ausgeglichenen „Maastricht-Haushalt“ zu erreichen.

Hinter allen stehe das Bestreben, Wachstum zu stimulieren, Leistungsbereitschaft zu erhöhen und die Steuergesetzgebung so zu vereinfachen, dass mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit sichergestellt werden und somit „das Vertrauen der Menschen und Unternehmen in die Politik und den Standort wächst“.

Bei der Unternehmensbesteuerung sei die Leitlinie, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es heimischen Firmen ermöglichen, zunehmend aus eigener Kraft zu wachsen.

So gelte es insbesondere, die Eigenkapitalfinanzierung zu „entdiskriminieren“. Kurzfristig soll die 1%-ige Gesellschaftsteuer ersatzlos gestrichen werden.

Auch die Angleichung der Rahmenbedingungen für Private Equity und Venture Capital an international übliche und rechtssichere Rahmenbedingungen soll die Finanzierung von wachstumsorientierten und innovativen Unternehmen vereinfachen, so der Vorschlag.

1,5 Milliarden Euro

Das von der KWT vorgeschlagene Modell soll eine Entlastung des Arbeitseinkommens in der Höhe von netto etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen bedeute dies eine Steuererleichterung in der Höhe von durchschnittlich rund 400,– Euro netto pro Jahr.

Die Strukturreformen bei den Lohnabgaben haben das Ziel, die Administrationskosten für Unternehmen und Staat um ein Drittel zu senken. Die KWT schlägt ein Bündel von steuerlichen Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Innovation und Risikokapital vor, die auf die zukünftige Entwicklung von Österreichs Wirtschaft abzielen.

Gesamtreform in der nächsten Legislaturperiode

Für die KWT sind die Prioritäten klar: An erster Stelle stehe eine radikale Vereinfachung des Steuersystems, allen voran der Lohnabgaben. Dies sollte laut Kammer im Jahr 2014 angegangen werden.

Weiters solle der Fokus auf einer politisch vereinbarten und gesetzlich abgesicherten Reduktion der Staatsquote von derzeit 51,2 % auf ein „international kompetitives Niveau“ liegen. Dazu brauche es einen zwischen Politik, Verwaltung und Wirtschaft abgestimmten Prozess.

Ab 2015 könne dann eine schrittweise Reduktion der Lohnnebenkosten angegangen werden. Darauf könnten die große Tarifreform sowie weitere steuerliche Anreize folgen, die nachhaltiges Wachstum sichern sollen.

Gegensteuernde Maßnahmen zur Finanzierung

Die Senkung der Staatsausgaben muss aus Sicht der KWT weiterhin höchste Priorität haben. Die kritische Evaluierung sämtlicher Ausnahmebestimmungen trage nicht nur zu einer Vereinfachung der Administration bei, sie biete auch Potenzial zur Gegenfinanzierung.

Daher sollten die steuerlichen Begünstigungen im Wege eines „Zero-Base-Budgeting“ zunächst generell gestrichen werden, heißt es. Bei manchen Gruppen von Steuerpflichtigen, die bisher überproportional von steuerlichen Begünstigungen profitiert haben, könne dies zu Härtefällen führen, die durch entsprechende Übergangsbestimmungen ausgeglichen werden sollen.

Gröhs: „Wir streichen Begünstigungen sowie komplexe Sonderregelungen zugunsten eines besseren und faireren Tarifs für alle, der primär die unteren Einkommen und den Mittelstand entlastet.“

„In der aktuellen politischen Debatte zu Steuerthemen schwingen sehr viele politisch-ideologische Fragestellungen mit. Wir sehen es nicht als unsere Aufgabe, diese zu kommentieren. Eines ist aber klar: Österreich braucht weniger und nicht mehr Steuern“, erklärt Hübner.

Link: KWT

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