Univ. Prof. Heinz Mayer ©Paul Landl
Wien. Der Fachverband der gewerblichen Dienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat den Verfassungsexperten Univ.-Prof. Heinz Mayer bei der Diskussion rund um das Psychologengesetz 2013 hinzugezogen.
Mayer ist seit 2006 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien (Juridicum) und Vizepräsident des Beirates von Transparency International Austrian Chapter; er soll die rund 7000 Lebens- und Sozialberater Österreichs vor der drohenden Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz bewahren, wie es beim FV heißt.
Es geht in diesem Zusammenhang darum die „rechtlichen Möglichkeiten einer Änderung der für Lebensberater inkriminierenden Bestimmungen des Psychologengesetztes 2013 zu erarbeiten“, heißt es in einer Aussendung des Fachverbands der gewerblichen Dienstleister.
Durch das neue Psychologengesetz und „im Speziellen durch den weit überzogenen Tätigkeitsvorbehalt für Klinische und Gesundheitspsychologen“ seien cirka 7000 Lebens- und Sozialberater in ihrer Existenz bedroht, heißt es.
„Einem Berufsverbot gleichzusetzen“
Eine derart „überschießende“ Regelung sei einem Berufsverbot der gewerblichen Lebens- und Sozialberater gleichzusetzen.
Nach Klärung der Möglichkeiten will der Fachverband der gewerblichen Dienstleister weitere Schritte einleiten bzw. unterstützen, um für die betroffenen Lebensberater und für die in Ausbildung befindlichen Personen, die derzeit einen genehmigten Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung besuchen, „Rechtssicherheit“ zu erwirken.
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