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Bildung & Uni, Recht

Verfassungsexperte Univ.-Prof. Heinz Mayer soll das Psychologengesetz 2013 durchleuchten

Univ. Prof. Heinz Mayer ©Paul Landl
Univ. Prof. Heinz Mayer ©Paul Landl

Wien. Der Fachverband der gewerblichen Dienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat den Verfassungsexperten Univ.-Prof. Heinz Mayer bei der Diskussion rund um das Psychologengesetz 2013 hinzugezogen.

Mayer ist seit 2006 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien (Juridicum) und Vizepräsident des Beirates von Transparency International Austrian Chapter; er soll die rund 7000 Lebens- und Sozialberater Österreichs vor der drohenden Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz bewahren, wie es beim FV heißt.

Es geht in diesem Zusammenhang darum die „rechtlichen Möglichkeiten einer Änderung der für Lebensberater inkriminierenden Bestimmungen des Psychologengesetztes 2013 zu erarbeiten“, heißt es in einer Aussendung des Fachverbands der gewerblichen Dienstleister.

Durch das neue Psychologengesetz und „im Speziellen durch den weit überzogenen Tätigkeitsvorbehalt für Klinische und Gesundheitspsychologen“ seien cirka 7000 Lebens- und Sozialberater in ihrer Existenz bedroht, heißt es.

„Einem Berufsverbot gleichzusetzen“

Eine derart „überschießende“ Regelung sei einem Berufsverbot der gewerblichen Lebens- und Sozialberater gleichzusetzen.

Nach Klärung der Möglichkeiten will der Fachverband der gewerblichen Dienstleister weitere Schritte einleiten bzw. unterstützen, um für die betroffenen Lebensberater und für die in Ausbildung befindlichen Personen, die derzeit einen genehmigten Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung besuchen, „Rechtssicherheit“ zu erwirken.

Link: WKO

Link: Univ. Prof. Heinz Mayer

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2 Kommentare

  1. Ich werde soeben mit meiner Lebens- und Sozialberater Ausbildung fertig. 2 1/2 Jahre Ausbildung. 750h fachliche Tätigkeit die nachgewiesen werden müssen. Unabhängig der Selbsterfahrungs-Stunden die dazu gehören und zu bezahlen waren. Supervisionsstunden. (100 Einheiten) Auch die waren zu bezahlen. Wo bitte kann man sein Ausbildungsgeld zurückfordern sollte dieses Gesetz wirklich kommen. Abgesehen von der Zeit die ich umsonst in den letzten Jahren investiert hätte???

    Ich hoffe inständig dass diese Gesetzesänderung so nicht durchgeht!!!

  2. Hallo Jennifer,
    ganz umsonst war die investierte Zeit hoffentlich nicht, dann hätte die Ausbildung in Ihrer Persönlichkeitsentwicklung wohl nichts bewirkt, was ich mir nur schwer vorstellen kann 😉
    Aber ich gehe mit Ihnen d’accord, dass ich zumindest einen Teil meines investierten Geldes zurückhaben möchte! Und noch ein wenig dazu als Entschädigung dafür, dass ich mir einen neuen Beruf suchen muss….
    Vielleicht sollten einmal alle LSB ein paar Tage streiken, mal schauen, ob es genügend Psychologen gibt, die stattdessen die Arbeit tun.

Kommentare sind geschlossen.