Wien. Michael Steiner, Partner bei Nemetschke Huber Koloseus (NHK), hat die Baader Bank AG vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) vertreten. Gegenstand des Verfahrens war, ob die Bank haftet, wenn Börsentermingeschäfte über einen Vermögensberater abgewickelt werden.
Das OLG Wien kam zu dem Ergebnis, dass keine Verletzung der Aufklärungs-, Warn- oder Informationspflicht durch die Bank vorliegt. Das Urteil könnte wesentliche Bedeutung für weitere, noch offene Verfahren haben, meint Steiner.
Wesentlich war, dass die Baader Bank nicht verpflichtet war, einen Warnhinweis („Margin-Call“) abzusetzen, wenn der Wert des Depots des Börsentermingeschäftes geringfügig oder kurzfristig unter den Wert der gegebenen Sicherheiten des Anlegers sinkt oder zu sinken droht. Der Bank stand hier Ermessensspielraum zu, heißt es in einer Aussendung.
Nur mittels außerordentlicher Revision anfechtbar
Nachdem im März 2013 bereits die Problematik des „Erfüllungsgehilfen“ – das heißt, Banken können nur belangt werden, wenn ein besonderes Naheverhältnis zum jeweiligen Finanzdienstleister besteht bzw. nachgewiesen werden kann – vom OGH zugunsten der Baader Bank entschieden wurde, könne diese Entscheidung nur mittels außerordentlicher Revision an den OGH angefochten werden.
Dies hält NHK-Partner Michael Steiner allerdings für unwahrscheinlich: „Ich gehe davon aus, dass der OGH eine solche Revision nicht zulassen wird, da das Oberlandesgericht eine ordentliche Revision bereits ausdrücklich ausgeschlossen hat.“