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Recht, Tipps

VwGH: Gemeinden müssen Bescheid in der Amtssprache ausstellen – auch auf Slowenisch

Wien/St. Kanzian. In einem seit 10 Jahren andauernden Rechtsstreit zu Amtssprache in Österreich hat sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) geäußert: Ein Kärntner Slowene hat in St. Kanzian demnach das Recht auf einen Bescheid in slowenischer Sprache

Die Gemeinde hatte sich seit 2003 geweigert, dem Mann Bescheide in slowenischer Sprache auszustellen, obwohl Slowenisch Amtssprache war, berichtet der Standard. Nun gab das Höchstgericht dem Beschwerdeführer recht.

Ins Rollen gekommen war der Streit ursprünglich, weil der Kärntner sich geweigert hatte, Gemeindeabgaben zu bezahlen, wenn ihm diese nicht auf Slowenisch vorgeschrieben wurden.

Vertreten wurde der St. Kanzianer dabei laut dem Bericht von Rechtsanwalt Rudi Vouk: Dieser ist dafür bekannt, dass er die Frage fehlender mehrsprachiger Ortstafeln in Kärnten vor das Höchstgericht brachte, indem er in den betreffenden Gemeinden das Tempolimit überschritt – und die Strafen dann konsequent anfocht.

Das Ergebnis – letztendlich die sogenannte „Ortstafellösung“ aus 2011 – führt nun allerdings zu weiteren Komplikationen im Streit um die Amtssprache, die erst gelöst werden müssen, berichtet der Standard.

Link: VwGH

 

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