Open menu
Recht

Entwurf zur neuen EU-Datenschutzverordnung: Knackpunkt sind Profiling und Tracking

Straßburg/Wien. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments hat über den Entwurf der neuen EU-Datenschutzverordnung abgestimmt und seinen Sanktus gegeben.

Zu den wichtigsten Punkten zählt eine explizite Zustimmungspflicht jeder einzelnen Bürgerin bzw. jedes einzelnen Bürgers zur Verarbeitung seiner Daten, neue Beschränkungen des Datentransfers außerhalb der EU sowie Strafen von bis zu 5 Prozent des Jahresumsatzes bei Verstößen. Auch ein Recht auf Löschung persönlicher Daten soll kommen.

Die neue Verordnung soll einen europaweit einheitlichen Datenschutz garantieren. Unternehmen wie Facebook, die von der Kommerzialisierung ihrer Nutzerdaten leben, wählten bisher typischerweise einen EU-Standort mit ihnen angenehmen Datenschutzregeln. Die politische Auseinandersetzung um den Entwurf wurde seit Jahren mit großer Härte geführt: mehr als 3100 Abänderungsanträge wurden laut der Beobachtungsplattform Lobbyplag.eu zu dem Entwurf eingebracht.

Dabei setzte sich mehr als ein Drittel der Anträge für schwächere Regeln ein. Insgesamt besteht der Anlauf zur Verschärfung bzw. Vereinheitlichung des Datenschutzes in der EU aus der Verordnung und Änderungen zur einschlägigen EU-Datenschutzrichtlinie; die Parlamentarier verhandeln beides im nächsten Schritt mit EU-Rat und EU-Kommission. Man hoffe, noch vor den Europawahlen im Mai 2014 eine Einigung zu erzielen, heißt es in einer Aussendung des EU-Parlaments.

Skeptische Stimmen

In Österreich zeigt sich die Piratenpartei skeptisch: „Dem Druck der Lobbying-Arbeit von Google, Facebook und Co. wurde nachgegeben“, so Bernhard Hayden, Netzpolitik-Sprecher der Piratenpartei. „Neue Schlupflöcher erlauben Unternehmen einen viel größeren Spielraum beim sogenannten Profiling und Tracking der Internetnutzung von Einzelpersonen. Damit können einerseits Nutzerverhalten besser analysiert werden, andererseits bieten diese Datensammlungen ein großes Missbrauchspotenzial.“

Was Profiling betrifft, sind im Entwurf Zustimmungspflichten und Widerspruchsrechte vorgesehen, allerdings werden Ausnahmen festgeschrieben: beispielsweise um gesetzliche Auflagen zu erfüllen oder wegen vertraglicher Verpflichtungen („to pursue a contract“).

Link: EU-Parlament

 

Weitere Meldungen:

  1. Schrems froh über EuGH-Urteil gegen DSB: „Kein willkürliches Limit für Beschwerden“
  2. Rechnungshof fordert mehr Tempo bei EU-Vertragsverletzungsverfahren
  3. Neuerscheinung zum Datenschutzrecht erscheint in der 4. Auflage
  4. Neue internationale Steuerregeln: ASW-Kurse ab 18. November