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Recht

Rechtliche Checkliste und mögliche Stolpersteine für Start-Ups: Herbst Kinsky im Interview

Philipp Kinsky ©Herbst Kinsky
Philipp Kinsky ©Herbst Kinsky

Wien. Die Start-Up Szene in Österreich hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Die GmbH-Light, Crowdfunding und andere Aspekte bieten Gründern zumindest potenziell neue Möglichkeiten, den Einstieg ins eigenständige Unternehmertum zu schaffen.

Für eine erfolgreiche Gründung müssen freilich viele rechtliche und vertragliche Details berücksichtigt werden – oft eine Schwachstelle bei Start-Ups. Philipp Kinsky, Partner bei der Anwaltssozietät Herbst Kinsky in Wien, spricht im Inter­view mit Recht.Extrajournal.Net über die richtige Vorgehensweise bei einer Unternehmensgründung und über notwendige weitere Reformschritte zum Wohl der Gründer.

Recht.Extrajournal.Net: Wo liegen die Hauptprobleme, was sind die wichtigsten rechtlichen Themen für österreichische Start-Ups aus Ihrer Sicht? 

Philipp Kinsky: Je nach Branche, in der das Unternehmen tätig ist, ergeben sich natürlich unterschiedliche Problemfelder. Wichtig ist für einen Gründer in jedem Fall, seine Geschäftsidee und sämtliches damit verbundenes Know-How so früh wie möglich zu schützen.

Es sollte sichergestellt sein, dass sich sämtliche Rechte an Erfindungen, Domainnamen, Marken, Mustern, Patenten etc. im Eigentum des Start-Ups befinden, da diese vor allem in der Frühphase den einzigen Wert des Unternehmens darstellen. Für potenzielle Investoren ist dies in der Regel eine Grundvoraussetzung, um in das Start-Up einzusteigen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zusammenhalt des Gründerteams. Auch wenn man am Beginn der Zusammenarbeit an einem Strang zieht, so ist es trotzdem wichtig, schon in der Anfangsphase einen rechtlichen Rahmen in Form einer Gesellschaftsgründung zu schaffen, um im Falle von späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Es ist vor allem wichtig, Vorkehrungen zu treffen, falls einzelne Gründer das Start-Up nach dessen Gründung wieder verlassen. Auch Wettbewerbs- und Konkurrenzverbote sind in diesem Zusammenhang sinnvoll, um Gründer und Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.

Welche Bereiche sind für die Rechtsberatung besonders relevant? Wo machen die Unternehmer typischerweise die meisten rechtlichen Fehler? 

Kinsky: Einer der wichtigsten Punkte in der Gründungsphase ist, wie bereits erwähnt, die Absicherung der IP, um sicherzustellen, dass sämtliche Rechte an Marken, Mustern, Domains, Erfindungen etc im Unternehmen sind.

Weitere Schwerpunkte, die in der Praxis zu unangenehmen Folgen führen können, sind die Verwendung von Daten und diesbezügliche Meldepflichten für Datenanwendungen sowie die Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen und deren steuerliche Behandlung.

Im Finanzierungsbereich gilt es vorausschauend zu agieren. Banken geben jungen Gründern in der Regel keinen Kredit, da Sicherheiten fehlen. Umso wichtiger ist es deshalb, früh genug auf Fördergeber oder private Investoren, seien es Business Angels oder Venture Capital Investoren, zuzugehen.

Die Gründer sollten sich nicht erst bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach Finanzierungen umsehen, sondern früh genug einen Finanzierungsplan erstellen, und aktiv auf Investorensuche gehen. Mit dem Rücken zur Wand verhandelt es sich bekanntlich schlecht.

Zudem ist es vorteilhaft, schon vor Abschluss eines Term Sheet oder einer Absichtserklärung mit einem Investor einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da solche Grundsatzvereinbarungen den wesentlichen Inhalt der finalen Verträge schon im Vorhinein bestimmen.

Leider scheitert in der Praxis die präventive Einbindung eines Rechtsanwalts in der Gründungsphase oft an den mangelnden finanziellen Ressourcen des Unternehmens.

Hier gilt es als Berater Wege zu finden, die dem Unternehmen liquiditätsmäßig entgegenkommen und gleichzeitig einen oft viel höheren Aufwand im Anlassfall verhindern.

Zu Herbst Kinsky selbst: Auf welche Rechtsbereiche ist Ihre Sozietät spezialisiert? Wie groß ist das Team?

Kinsky: Herbst Kinsky Rechtsanwälte besteht momentan aus einem Team von 18 Juristen. Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts, sei es bei geplanten Übernahmen, dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen und Betrieben, Kapitalerhöhungen oder Börsegängen.

Wir sind außerdem spezialisiert auf die rechtliche Beratung von Start-Ups, sowohl bei deren Gründung, als auch bei späteren Finanzierungsrunden, bis hin zum Exit. Weitere Fachgebiete unserer Kanzlei sind Öffentliches Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, IP/IT und Life Science.

Wie sehen Sie die aktuelle Situation bei Start-Ups generell, was Finanzierung, Förderlandschaft usw. betrifft: Österreich wurden hier lange Defizite nachgesagt, ist es besser geworden?

Kinsky: Die Start-Up Szene am Wirtschaftsstandort Österreich hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Es gibt viele Förderstellen, die es ambitionierten Gründern erleichtern, den Einstieg zu schaffen.

Auch sehen wir eine starke Zunahme von privaten Eigenkapitalgebern (Business Angels) und eine Vielzahl von Initiativen in diesem Bereich.

Die Einführung der GmbH-light durch das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2013, wodurch das Mindeststammkapital für Gesellschaften mit beschränkter Haftung von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt wurde und die Gründungskosten verringert wurden, erleichtert zudem vielen Start-Ups den Einstieg.

Durch das Neugründungs-Förderungsgesetz sind unter bestimmten Voraussetzungen Gesellschaftsgründungen von diversen Abgaben und Gebühren befreit.

Es ist allerdings noch Verbesserungspotential vorhanden. Ich kann hier unter anderem auf die Forderungen der Arbeitsgruppe der „aaia“ (Austrian Angel Investors Association) verweisen, deren Mitglied ich bin: So wären steuerliche Vergünstigungen für das Risikokapital privater Investoren, etwa die Verrechnung von Verlusten aus dem Investment in das Start-up mit anderen, positiven Einkünften vorteilhaft für die gesamte Branche.

Auch wäre es dringend an der Zeit, steuerliche Rahmenbedingungen für die Incentivierung von Mitarbeitern durch Gewährung von Anteilen an den Unternehmen zu schaffen.

Schließlich sei noch der Wunsch, die Vorteile der GmbH und der AG als gängigste Rechtsformen für Unternehmer zu verbinden, zu erwähnen, d.h. ein niedrigeres Mindestgrundkapital, aber dafür mit geringen Formerfordernissen, höherer Flexibilität bei der Ausgabe von Anteilen und einer Aufsichtsrats-, aber zumindest Abschlussprüferpflicht nur ab bestimmten Schwellen.

Dr. Philipp Kinsky ist Partner bei der Anwaltssozietät Herbst Kinsky in Wien.

Link: Herbst Kinsky

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Ein Kommentar

  1. Super Grundlagen für die Unternehmensgründung, das ist gerade sehr spannend für mich. Momentan bin ich am überlegen, ob ich mir ein fixes Büro mieten soll oder mich temporär in ein youroffice.at Business Center einmieten soll. Auch von der rechtlichen und steuerlichen Seite, macht dsas einen Unterschied?
    Danke

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