Rust/Wien. Bei der Veranstaltung „RuSt 2013“ von Business Circle wurden diesmal die Reform der Fragen der strafrechtlichen Untreue im Bankgeschäft, die Reform der Beteiligungstransparenz und die Einführung der Bilanzpolizei beleuchtet.
Auch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit, sowie der steuerliche Durchgriff durch ausländische Körperschaften und Stiftungen, die Vertragsgestaltung bei Personengesellschaften und Fragen der Berater- und Emittentenhaftung standen auf der Tagesordnung.
Das 17. Jahresforum „Recht und Steuern 2013“ fand unter der fachlichen Leitung von Univ. Prof. Hanns F. Hügel in Rust am Neusiedler See statt. Das Schlussplenum befasste sich mit Tagesfragen der Steuerpolitik.
Dabei unterstützte Christian Keuschnigg, Chef des IHS, den öffentlichen Vorschlag der Wirtschaftstreuhänder, einen Abzug von Eigenkapitalzinsen als Betriebsausgaben zu ermöglichen. „Es wäre attraktiv, eine solche Eigenkapitalverzinsung einzuführen“, sagte Keuschnigg in Rust. Derzeit sind bekanntlich nur Fremdkapitalzinsen abzugsfähig.
Außerdem werde die Zuführung von Eigenkapital nach wie vor mit Gesellschaftsteuer belastet, während die Rechtsgeschäftsgebühr für Kredite abgeschafft wurde. Vor diesem Hintergrund könnte der Eigenkapitalzinsabzug einen Anreiz für die Zuführung von Eigenkapital schaffen und der Realwirtschaft helfen, aus eigener Kraft zu wachsen, heißt es in einer Aussendung über die Veranstaltung.
Heißes Eisen Vermögensteuer
Keuschnigg äußerte sich im Zuge der Diskussion skeptisch zu einer Wiedereinführung der Vermögensteuer: „Nicht nur, dass die Erhebung teuer wäre, weil viele Vermögenswerte nicht gehandelt werden, bei Kapitalvermögen würde sie zudem in Zeiten niedriger Zinsen in die Substanz gehen.“
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Friedrich Rödler von PwC Österreich ist eine Erbschaftssteuer „rein optisch“ noch am ehesten erträglich, auch wenn er nicht glaube, dass sie nötig sei. Keuschnigg sieht gute Argumente für eine Erbschaftssteuer, doch gehe diese in der Regel mit einer Nullbesteuerung der Kapitalerträge zu Lebzeiten einher. In einem Hochsteuerland wie Österreich könne es freilich auch beides geben.
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