Wien. Im Zuge der umfassenden Reform des Kindschaftsrechts durch das KindNamRÄG 2013 hat der Gesetzgeber eine verpflichtende Beratung für Eltern vor einvernehmlicher Scheidung über die spezifischen daraus resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder eingeführt.
Die jüngste Ausgabe der iFamZ – Interdisziplinäre Zeitung für Familienrecht – (Linde Verlag) nennt die Ziele und Rahmenbedingen der neuen Regelung.
Die Zielsetzung der verpflichtenden Elternberatung war von Anfang an klar: Kinder dürfen nicht zu >Scheidungsopfern< werden, heißt es in einer Aussendung des Verlags. Doch wer darf eine solche Beratung anbieten? Welche inhaltlichen und fachlichen Vorgaben gibt es? Und nicht zuletzt: Wie hoch sind die Kosten? Die aktuelle Ausgabe der iFamZ widmet ihren Schwerpunkt diesen Fragen. Seit Anfang Oktober gibt es beispielsweise die Liste offiziell anerkannter Beraterinnen und Berater.
Die Autoren
Mag. Regina Studener-Kuras ist Kinderbeistand vor Gericht und Dr. Ewald Filler ist Kinder- und Jugendanwalt des Bundes.
Link: Linde Verlag