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Recht

Oberster Gerichtshof bestätigt Strafe für Ex-Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer in abgemilderter Form

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat über die Berufung von Ex-Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer in der Causa Kreditvergabe an Styrian Spirit entschieden.

Die Haftstrafe wurde zwar leicht herabgesetzt, aber bestätigt: Kulterer erhält nun zwei Jahre Haft. Der Ex-Bankchef hat angekündigt, das Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekämpfen zu wollen.

Kulterer war in der Vorinstanz wegen Untreue zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden; der Vorwurf lautete, einen unbesicherten Kredit in Höhe von zwei Millionen Euro an die wankende Fluglinie Styrian Spirit gewährt zu haben.

Kulterer kündigte nach dem Urteil öffentlich an, er wolle vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen: den Kredit hätte jeder Banker zum damaligen Zeitpunkt gegeben, es sei ein Unternehmen des Landes Kärnten gewesen, lautet seine Auffassung.

Link: OGH

 

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