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Recht, Tipps

VKI gewinnt gegen Santander Consumer Bank vor dem OGH: Kreditraten müssen neu berechnet werden

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba © VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen die Santander Consumer Bank eine Verbandsklage wegen einer Vertragsklausel in Bezug auf den effektiven Jahreszinssatz bei Verbraucherkrediten.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Klausel nun als gesetzeswidrig erklärt und eine Neuberechnung von zahlreichen Kreditraten angeordnet. Diese muss die Bank den Kreditkunden mitteilen. Bis zur Bekanntgabe sollen die Kreditnehmer weitere fällige Ratenzahlungen zurückbehalten können, so der VKI.

In der umstrittenen Klausel der Santander Consumer Bank soll die Bank den Anschein erweckt haben, eine gleichzeitig mit dem Kredit abgeschlossene Versicherung zur Besicherung des Kredites sei freiwillig und daher nicht bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes einzubeziehen, so der VKI.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sah allerdings keine Freiwilligkeit: Zwar trage die bekämpfte Klausel die Überschrift „Freiwillige Versicherung“, doch in den einzelnen Teilen der Klausel werden eine Reihe von Beschränkungen der „Freiwilligkeit“ geregelt:

  • Die Vinkulierung der Versicherung zugunsten der Bank
  • Die unwiderrufliche Abtretung aller Rechte aus der Versicherung an die Bank
  • Die ausschließliche Berechtigung der Bank zur Entgegennahme von Zahlungen aus der Versicherung
  • Die Aufrechterhaltung der Versicherung auch gegen den Willen des Kreditnehmers

Der OGH sieht die Klausel als überraschend, gröblich benachteiligend und intransparent an. Die Konsequenz: Die Klausel ist unwirksam.

Der OGH hielt auch fest, dass es unzulässig ist, die Kosten einer – gemäß der untersagten Klausel nur als „freiwillig“ bezeichneten, in Wahrheit aber dem Sicherungsinteresse der Bank dienenden – Versicherung nicht bei den Gesamtkosten zur Ermittlung des effektiven Jahreszinssatzes einzubeziehen, heißt es weiter.

Die Angabe eines zu niedrigen effektiven Jahreszinssatzes hat eine strenge gesetzliche Konsequenz: Nach dem Verbraucherkreditgesetz muss die Bank die verrechneten Sollzinsen so anpassen, dass diese dem zu niedrig angegebenen effektiven Jahreszinssatz entsprechen.

Anspruch auf Neuberechnung

Das bedeutet im konkreten Fall laut VKI, dass alle Kreditnehmer eines Verbraucherkredites,

  1. der nach dem 10. Juni 2010 mit der Santander Consumer Bank abgeschlossen wurde,
  2. bei dem eine Kreditversicherung abgeschlossen oder beigebracht wurde und wo
  3. die inkriminierte Klausel (oder eine sinngleiche) im Vertrag vereinbart wurde

einen Anspruch darauf haben, dass die Bank von sich aus die Kreditraten entsprechend neu berechnet und den Kreditnehmern zum einen die künftig zu zahlenden Raten bekannt gibt und zum anderen bei bereits bezahlten Raten die zu viel verrechneten Zinsen auf das abzustattende Kapital verrechnet und daher auch einen neuen aushaftenden Saldo bekanntgibt.

Sammelaktion für Kredit-Kunden

„Der VKI wird die betroffenen Kreditnehmer der Santander Consumer Bank dabei unterstützen, diese Rechte gegen die Bank durchzusetzen“, erklärt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Betroffene können sich über www.verbraucherrecht.at kostenlos zur Sammelaktion anmelden und wir werden für diese die Abrechnungen und Richtigstellungen der Bank einfordern und kontrollieren. Die Zinsreduktion kann etwa bei einem Kredit über 30.000 Euro einige tausend Euro betragen.“

Link: VKI

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