Wien. Das Wetter wird kälter, Österreich situative Winterreifenpflicht gilt bereits: Zeit für den Reifenwechsel – doch Vorsicht: Nicht jeder Winterreifen gilt vor dem Gesetz auch als solcher.
Denn Österreich hat streng genommen eine situative Ausrüstungspflicht: von 1. November bis 15. April muss bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis das Fahrwerk eines Pkw bzw. Klein-Lkw genau definierte Kriterien erfüllen.
Grundsätzlich müssen laut ÖAMTC an allen Rädern eines Kfz Winterreifen – oder alternativ Schneeketten an zwei Antriebsrädern – angebracht sein, wobei die betreffenden Reifen die Kennzeichnung „Matsch und Schnee“ (meist „M+S“) tragen und mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen müssen (5 mm bei Diagonalreifen); das gilt auch für Ganzjahresreifen u.ä.
Hauptproblem sind in der Praxis also zu sehr abgefahrene Reifen, die dann nicht mehr als Winterausrüstung anerkannt werden. Bei Verstoß drohen Strafen von 35 Euro (bis zu 5000 Euro bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer). Für Lkw und Busse gilt die Winterreifenpflicht übrigens ständig, also nicht nur bei Schneefahrbahn.
Link: ÖAMTC