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Recht, Tipps

Winterreifenpflicht in Österreich: Nicht jeder Winterreifen wird als solcher anerkannt, warnt ÖAMTC

Wien. Das Wetter wird kälter, Österreich situative Winterreifenpflicht gilt bereits: Zeit für den Rei­fen­wech­sel – doch Vorsicht: Nicht jeder Winterreifen gilt vor dem Gesetz auch als solcher.

Denn Öster­reich hat streng genommen eine situa­tive Aus­rüs­tungs­pflicht: von 1. Novem­ber bis 15. April muss bei Schnee­fahr­bahn, Schnee­matsch oder Eis das Fahrwerk eines Pkw bzw. Klein-Lkw genau definierte Kriterien erfüllen.

Grundsätzlich müssen laut ÖAMTC an allen Rädern eines Kfz Win­ter­rei­fen – oder alter­na­tiv Schnee­ket­ten an zwei Antriebs­rä­dern – ange­bracht sein, wobei die betreffenden Reifen die Kennzeichnung „Matsch und Schnee“ (meist „M+S“) tragen und mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen müssen (5 mm bei Diagonalreifen); das gilt auch für Ganzjahresreifen u.ä.

Hauptproblem sind in der Praxis also zu sehr abgefahrene Reifen, die dann nicht mehr als Winterausrüstung anerkannt werden. Bei Verstoß drohen Strafen von 35 Euro (bis zu 5000 Euro bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer). Für Lkw und Busse gilt die Winterreifenpflicht übrigens ständig, also nicht nur bei Schneefahrbahn.

Link: ÖAMTC

 

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