Wien. Wolf Theiss nimmt beim nächsten „Employment Breakfast“ das Arbeitsrecht Frankreichs unter die Lupe: Bei der gemeinsam mit Latham & Waktins abgehaltenen Veranstaltung geht es um neue Entwicklungen und aktuelle Risiken.
So versprach etwa der französische Gesetzgeber mit dem „Arbeitsplatzsicherungsgesetz” vom 14. Juni 2013 mehr Flexibilität.
Ob dieses Versprechen gehalten wurde, darum geht es u.a. bei der Veranstaltung, so eine Aussendung von Ralf Peschek, Partner, Head of Practice Group Employment bei Wolf Theiss. Weitere Themen sind:
- Überblick Individual- und Kollektivarbeitsrecht Frankreich
- Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften in der Betriebspraxis
- Umgang mit dem okalen Management
Vortragender ist Matthias Rubner, LL.M. Köln – Paris Sorbonne (Partner, Avocat à la Cour, Latham & Watkins Paris).
Link: Wolf Theiss