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Recht

Wolf Theiss wandelt sich in die neue Rechtsform der GmbH & Co KG um: Bahn frei für Kommanditisten

Erik Steger ©Wolf Theiss
Erik Steger ©Wolf Theiss

Wien. Die Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss macht Ernst mit der Umwandlung in die neue Rechtsform der GmbH & Co KG: Diese soll jungen Anwältinnen und Anwälten mehr Möglichkeiten bieten, als Partner in die Sozietät einzutreten.

Laut Mitteilung von Wolf Theiss wurde die Umwandlung per Stichtag 9. November 2013 in Gesamtrechtsnachfolge vollzogen; die Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH firmiert damit ab sofort unter Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Diese neue Rechtsform für Anwaltskanzleien wurde erst durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 möglich.

Sie soll flexiblere Gesellschaftsbeteiligungsmodelle gerade für jüngere Rechtsanwälte ermöglichen, hieß es seinerzeit in der Parlamentskorrespondenz. Große Sozietäten wie Wolf Theiss hatten sich schon lange an der neuen Rechtsform interessiert gezeigt und die Einführung gefordert. Wolf Theiss Managing Partner Erik Steger hatte andernfalls im Interview mit Recht.Extrajournal.Net sogar den Standort Wien der Holding in Frage gestellt – Österreich drohe bei den Standortfaktoren für Großkanzleien zu sehr zurückzufallen. Heuer im Sommer wurde die Möglichkeit nun geschaffen.

Die Vorteile?

Rechtsanwälten wird dadurch zunächst die Gesellschafterstellung eines Kommanditisten innerhalb der Rechtsanwalt GesmbH & Co KG eingeräumt, wobei die Möglichkeit bestehe, diese Stellung gegebenenfalls sukzessive auszubauen. Im Vergleich zur Rechtsanwalts GesmbH biete die CO KG weiters flexible Entnahme- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten: so können Neueinsteiger als Kommanditisten den tatsächlichen auf sie entfallenden Gewinn mit dem herkömmlichen Einkommensteuersatz versteuern. Auch muss der Gesellschaftsvertrag nicht im Firmenbuch offengelegt werden, und die Vertragsgestaltung gilt generell als deutlich flexibler.

Die Rechtsanwaltskammer sieht übrigens bei dem dem Thema nicht die Rechtsform per se, sondern die Qualität der Berufsausübung im Vordergrund; da die Gründung einer GmbH in Österreich zuletzt deutlich verbilligt wurde, steht die neue Rechtsofrm auch kleineren Kanzleien und einzelnen Anwälten eher offen als früher. Zu beachten ist dabei allerdings, dass für eine GmbH u.a. eine doppelte Buchführung nach § 5 EStG zwingend erforderlich ist, was unterm Strich höhere laufende Verwaltungskosten bedeutet.

Link: Wolf Theiss

 

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