Graz/Wien. Mit 1. Jänner 2014 ändert sich in Österreich der Rechtsschutz in Verwaltungssachen: Statt wie bisher vor einem Unabhängigen Finanzsenat oder Unabhängigen Verwaltungssenat werden Beschwerden, wie sie etwa gegen Einkommenssteuerbescheide oder Bescheide wegen Verkehrsübertretungen erhoben werden können, künftig vor dem neu gegründeten Bundesfinanzgericht oder den Landesverwaltungs- oder dem Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Mitarbeiter des Institut für Finanzrecht der Universität Graz haben das neue „Beschwerdeverfahren in Abgabensachen“ analysiert und in einem Handbuch dargestellt.
„Der Band soll in erster Linie eine Unterstützung für MitarbeiterInnen der Finanzverwaltung, WirtschaftstreuhänderInnen und RichterInnen, die sich mit Verfahren in Abgabensachen auseinandersetzen müssen, sein“, erklärt die Leiterin des Instituts für Finanzrecht und Herausgeberin des Werkes, Univ.-Prof. Tina Ehrke-Rabel, in einer Aussendung.
Da die rechtlichen Grundlagen des neuen Rechtsschutzverfahrens vor dem Bundesfinanzgericht sehr komplex und abstrakt seien, habe man sich eine anschauliche und praxisorientierte Aufbereitung zur Aufgabe gemacht. Das Ergebnis richtet sich an Praktiker; erschienen ist das Buch im Verlag Manz.
Behandelt werden den Angaben zufolge u.a.
- Strukturierte Darstellung jeder einzelnen Verfahrensstufe
- Einbringung des Rechtsmittels und Verfahren vor der Abgabenbehörde
- Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht
- Revisionsverfahren beim VwGH
- Nachträgliche Änderung von Bescheiden und Erkenntnissen
Hrsg. und bearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Karl-Franzens-Universität Graz, sowie bearbeitet von Mag. Andreas Fellner, Mag. Sandra Grill, Dr. Barbara Gunacker-Slawitsch, Mag. Richard Kettisch und Mag. Wiebke Peperkorn.
Link: Manz