Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Veranstaltung

KWR Corporate Lounge 2013: Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit ab 1. Jänner 2014

©KWR / www.romanzachkiesling.at
©KWR/R. Zach-Kiesling

Wien. KWR lud am 20. November 2013 zur 8. „KWR Corporate Lounge“ im Justizpalast in Wien. Thema der Veranstaltung war die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit ab 1. Jänner 2014.

Am Podium waren Gerhart Holzinger (Präsident des Verfassungsgerichtshofes), Hans Peter Lehofer (Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes), Michael Sachs (Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts) sowie Thomas Rabl und Jörg Zehetner (beide KWR): man diskutierte die wesentlichsten Änderungen.

Eingangs betonte der Moderator der Diskussion, Jörg Zehetner, dass es sich bei der Reform um eines der größten legistischen Vorhaben der neueren Verfassungsgeschichte handele. Damit übergab er das Wort an Michael Sachs, der vor allem die organisatorischen Herausforderungen darlegte. Sachs betonte die seiner Ansicht nach positiven Auswirkungen der Reform, wodurch „die bisherigen einzelnen juristischen Schrebergärten des Verwaltungsrechts ihre Zäune verlieren werden“, wie es in einer Aussendung heißt.

Zwar ändere dies nichts daran, dass einzelne „Biotope“ bestehen blieben, insgesamt, so Sachs, würden jedoch gewaltige Barrieren abgebaut.

Gerhart Holzinger betonte unter Bezugnahme auf rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Aspekte die Wichtigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle und legte dar, dass die nunmehrige zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit schon seit 1875 angedacht war. Man sei daran in der Vergangenheit aber immer wieder gescheitert.

„Gigantische Aufgabe, aber große Chance“

Die Realisierung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit sei zwar eine gigantische Aufgabe, jedoch gleichzeitig eine noch große Chance für die Weiterentwicklung des Rechtsstaats, wobei aber alle Beteiligten dazu aufgerufen sind, aktiv und mit großem Einsatz daran mitzuwirken, um deren Erfolg zu garantieren, so Holzinger.

Hans Peter Lehofer fokussiert in Folge vor allem die neue Rolle des Verwaltungsgerichtshofs als neues Revisionsgericht. Ob ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof hinkünftig erfolgreich ist, werde maßgeblich davon abhängen, dass die Revisionswerber es zu Stande bringen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung“ aufzuzeigen.

Lehofer erläuterte auch, dass das Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten keinen Anwaltszwang erfordere, was den Zugang zum Rechtsschutz erleichtern könne.

„Materielles Recht ist ohne Verfahrensrecht zahnlos“

Thomas Rabl legte im Anschluss einige problematische Aspekte der konkreten legistischen Umsetzung des Vorhabens dar. Er wies darauf hin, dass das „materielle Recht ohne das Verfahrensrecht zahnlos sei“, Verfahrensrecht aber einfach, fair, klar und verständlich für alle zu sein habe.

Vor diesem Hintergrund unterstrich er, dass das Reformvorhaben leider auch mit „Anlaufschwierigkeiten“ zu kämpfen haben werde. Einige wichtige Grundsatzfragen würden daher letztlich erst durch die Judikatur der Höchstgerichte geklärt werden müssen.

Im Anschluss an die Diskussion fand die Lounge mit rund 170 Gästen aus Wirtschaft, Industrie und Verwaltung bei einem Cocktailempfang über den Dächern Wiens ihren Ausklang.

Link: KWR

Weitere Meldungen:

  1. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  2. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?
  3. Eversheds Sutherland eröffnet drei neue Büros
  4. OGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?